Wer in der Schweiz eine Reinigungsfirma gründen will, braucht keine Bewilligung, keinen Fachausweis und keine Anmeldung bei einem Branchenverband: Eine GmbH im Handelsregister genügt für den Start. Die Gründungsratgeber, die bei dieser Suche erscheinen, beschreiben oft deutsches Recht oder empfehlen gleich den Kauf einer fertigen GmbH. Das Schweizer Recht greift dafür ab der ersten Anstellung, und zwar an drei Stellen, die viele unterschätzen: der allgemeinverbindliche GAV der Reinigungsbranche mit einer wenig bekannten Schwelle bei sechs Mitarbeitenden, die Suva, die Reinigungsfirmen von Gesetzes wegen versichert, und das Arbeitsgesetz, das Nachtarbeit nur mit Bewilligung erlaubt. Dieser Beitrag ordnet diese Punkte mit den Zahlen für 2026.
Inhalt
- Keine Bewilligung, ausser beim Personalverleih
- Der GAV und die Schwelle von sechs Mitarbeitenden
- Was der GAV ab dem ersten Tag verlangt
- In der Westschweiz: ein anderer Vertrag
- Die Suva von Gesetzes wegen
- Abendarbeit und Nachtarbeit
- Aus dem Ausland in der Schweiz reinigen
- Eine bestehende GmbH kaufen?
- GmbH oder AG und Mehrwertsteuer
- FAQ
Keine Bewilligung, ausser beim Personalverleih
Kein Bundesgesetz unterstellt die Reinigung einer Bewilligung, und für den Handelsregistereintrag ist kein Diplom nötig. Der Beruf Gebäudereinigerin oder Gebäudereiniger EFZ existiert, zählt aber vor allem bei der Einreihung Ihrer Mitarbeitenden in die Lohnkategorien des GAV.
Bewilligungspflichtig ist nur der Personalverleih: «Arbeitgeber (Verleiher), die Dritten (Einsatzbetrieben) gewerbsmässig Arbeitnehmer überlassen, benötigen eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes» (Art. 12 Abs. 1 AVG). Die Grenze ist das Weisungsrecht: «Als Verleiher gilt, wer einen Arbeitnehmer einem Einsatzbetrieb überlässt, indem er diesem wesentliche Weisungsbefugnisse gegenüber dem Arbeitnehmer abtritt» (Art. 26 Abs. 1 AVV). Wer einen Reinigungsauftrag mit eigenen Vorarbeitern ausführt, verleiht kein Personal. Wer eine Reinigungskraft in ein Hotel schickt, wo die Hausdame Aufgaben und Zeiten bestimmt, tut es.
Der GAV und die Schwelle von sechs Mitarbeitenden
Der Gesamtarbeitsvertrag für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz gilt in Zürich, Bern ohne den Berner Jura, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Solothurn, beiden Basel, Schaffhausen, beiden Appenzell, St. Gallen, Graubünden ohne die italienischsprachigen Gebiete, Aargau und Thurgau. Der Bundesrat hat ihn zweimal allgemeinverbindlich erklärt, und beide Beschlüsse gelten bis zum 31. Dezember 2029.
| Beschluss | Für wen | Was gilt |
|---|---|---|
| Erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung | Alle Betriebe, die Unterhalts- oder Spezialreinigung ausführen, unabhängig von der Grösse | Kategorien, Löhne, Arbeitszeit, Überstunden, Feiertage, Militärdienst, Krankheit, Vollzugskostenbeitrag |
| Ordentliche Allgemeinverbindlicherklärung | Betriebe, die «mindestens 6 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen», inklusive der nicht unterstellten | Zusätzlich Einzelarbeitsvertrag, Ferien, Probezeit und Kündigungsfristen und weitere Bestimmungen |
Quelle: Bundesratsbeschlüsse vom 7. September 2021, verlängert am 28. Oktober und 4. November 2025 bis zum 31. Dezember 2029.
Ein Beispiel: Eine Zürcher GmbH beschäftigt fünf Reinigungskräfte für Büros. Solange sie unter sechs Mitarbeitenden bleibt, gilt für sie nur die erleichterte AVE. Stellt sie eine sechste Person ein, auch eine Bürokraft, die selbst nicht unterstellt ist, gelten ab dann auch die Regeln über den schriftlichen Arbeitsvertrag, die Ferien und die Kündigung. Die sechste Anstellung ist damit auch eine Lohnbuchhaltungsfrage, nicht nur eine Personalfrage.
Was der GAV ab dem ersten Tag verlangt
- Arbeitszeit: «Die Arbeitszeit für ein 100%-Pensum beträgt höchstens 42 Stunden pro Woche» (Art. 6.2). Überstunden über 42 Stunden, die nicht bis zum 30. April des Folgejahres kompensiert sind, werden mit 25 % Zuschlag bezahlt.
- Zeitkontrolle: Der Arbeitgeber führt für alle Mitarbeitenden eine Arbeitszeitkontrolle mit Einsatzort, Beginn, Ende und Pausen, gibt den Saldo monatlich bekannt und bewahrt die Kontrollen fünf Jahre auf (Art. 6.3).
- 13. Monatslohn «im Umfang von 100%», sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate dauert (Art. 5.2).
- Krankentaggeld: Versicherung für alle Kategorien, Prämien je hälftig, 80 % des Lohnes ab dem dritten Tag während 730 Tagen (Art. 13.1).
- Vollzugskostenbeitrag: 0,65 % des AHV-Lohns, davon 0,2 % Arbeitgeber und 0,45 % Arbeitnehmende (Art. 20).
Die Mindestlöhne stehen im Anhang des GAV und hängen von der Kategorie ab, etwa Unterhaltsreinigung oder Spezialreinigung. Sie sind die erste Zahl jeder Kalkulation, gefolgt vom 13. Monatslohn, den Ferien und den Feiertagszuschlägen.
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In der Westschweiz: ein anderer Vertrag
Arbeiten Sie in Freiburg, Neuenburg, im Wallis, im Jura, im Berner Jura, in der Waadt oder in Genf, gilt der GAV des Westschweizer Reinigungssektors, allgemeinverbindlich bis zum 31. Dezember 2028. Er ist bei der Arbeitszeit strenger: höchstens 43 Stunden, keine Jahresarbeitszeit, kein Akkordlohn. Beide Beschlüsse gelten auch für Schweizer Arbeitgeber mit Sitz ausserhalb ihres Gebiets, wenn sie dort arbeiten. Eine Zürcher Firma, die einen Auftrag in Lausanne übernimmt, wendet dort also den Westschweizer Vertrag an. Im Tessin gibt es keinen vom Bund allgemeinverbindlich erklärten GAV der Reinigung.
Die Suva von Gesetzes wegen
Das Unfallversicherungsgesetz nennt die Reinigung nicht ausdrücklich, die Verordnung schon. Als Betriebe des Baugewerbes im Sinn von Art. 66 Abs. 1 Bst. b UVG gelten Betriebe, die «Gebäude, Strassen, öffentliche Plätze und Anlagen reinigen» (Art. 73 Bst. b UVV). Deren Mitarbeitende sind obligatorisch bei der Suva versichert. Ein Angebot einer privaten Versicherung kann die Suva für sie nicht ersetzen; das gilt auch für Betriebe der Desinfektion und Schädlingsbekämpfung (Art. 77 Bst. c UVV).
Abendarbeit und Nachtarbeit
Büros werden gereinigt, wenn sie leer sind. «Die Arbeit von 6 Uhr bis 20 Uhr gilt als Tagesarbeit, die Arbeit von 20 Uhr bis 23 Uhr ist Abendarbeit. Tages- und Abendarbeit sind bewilligungsfrei» (Art. 10 Abs. 1 ArG). Ausserhalb dieser Zeiten ist die Beschäftigung untersagt (Art. 16 ArG), und «Ausnahmen vom Verbot der Nachtarbeit bedürfen der Bewilligung» (Art. 17 Abs. 1 ArG). Ein Team, das ein Bürogebäude von 19 bis 22 Uhr reinigt, braucht nichts. Ein Vertrag, der eine Ladenreinigung um 4 Uhr früh verlangt, setzt eine Bewilligung für Nachtarbeit voraus, bevor Sie unterschreiben.
Aus dem Ausland in der Schweiz reinigen
Eine Reinigungsfirma aus Deutschland oder Österreich darf einen Auftrag in der Schweiz ohne Schweizer Gesellschaft ausführen, aber die Branche wird eng kontrolliert. Im «Reinigungsgewerbe in Betrieben und Haushalten» ist der Einsatz unabhängig von seiner Dauer zu melden (Art. 6 Abs. 2 Bst. c EntsV), und die Arbeit darf frühestens acht Tage nach der Meldung beginnen. Während des Einsatzes gelten die Mindestbedingungen des allgemeinverbindlichen GAV am Arbeitsort.
Eine bestehende GmbH kaufen?
Bei der Suche nach «Reinigungsfirma gründen» steht ein Angebot an erster Stelle, eine Reinigungsfirma als fertigen GmbH-Mantel zu kaufen. Eine gekaufte Gesellschaft bringt ihre Geschichte mit: Arbeitsverträge, Schulden bei AHV, Mehrwertsteuer oder Lieferanten und allfällige Ausstände gegenüber der paritätischen Kommission bleiben bei der Gesellschaft, nicht beim früheren Inhaber. Verlangen Sie vor der Unterschrift aktuelle Auszüge der Sozialversicherungen und der Mehrwertsteuer, die GAV-Abrechnungen und die letzten Jahresrechnungen. Hatte die Gesellschaft nie eine Tätigkeit, ist eine eigene Gründung selten teurer und erspart Ihnen eine Vergangenheit, die Sie nicht kennen.
Rat von RISTER
Kalkulieren Sie Ihren Stundenansatz mit den vollen Kosten einer Stunde, nicht nur mit dem Mindestlohn: 13. Monatslohn, Ferien, Feiertagsentschädigung, Sozialversicherungen, Suva, Krankentaggeld und Vollzugskostenbeitrag. Ihre Kunden vergleichen Stundenansätze; Ihre Marge hängt von allem ab, was sie nicht sehen.
GmbH oder AG und Mehrwertsteuer
Für die meisten Reinigungsfirmen, die mit einem Team starten, passt die GmbH mit einem voll einbezahlten Stammkapital von 20 000 Franken. Die AG mit 100 000 Franken Aktienkapital, wovon mindestens 50 000 Franken einbezahlt, lohnt sich für grosse öffentliche Ausschreibungen oder wenn Teilhaber einsteigen. Den Ablauf beschreiben wir auf unserer Seite Firmengründung in Genf, Löhne und Buchhaltung übernimmt unsere allgemeine Administration. Von der Mehrwertsteuerpflicht befreit ist, wer im Jahr «weniger als 100 000 Franken Umsatz» erzielt (Art. 10 Abs. 2 Bst. a MWSTG); ein kleines Vollzeitteam überschreitet diese Grenze schnell.
FAQ: Reinigungsfirma gründen in der Schweiz
Braucht man eine Bewilligung für eine Reinigungsfirma?
Nein. Für eine Reinigungsfirma braucht es weder Bewilligung noch Diplom. Nur der Personalverleih, also das Überlassen von Mitarbeitenden an einen Kunden, der ihnen Weisungen erteilt, braucht eine Betriebsbewilligung des kantonalen Arbeitsamtes (Art. 12 AVG).
Welcher GAV gilt für Reinigungsfirmen?
In der Deutschschweiz der GAV für die Reinigungsbranche, allgemeinverbindlich bis zum 31. Dezember 2029. In der Westschweiz gilt der GAV des Westschweizer Reinigungssektors bis zum 31. Dezember 2028. Im Tessin gibt es keinen vom Bund allgemeinverbindlich erklärten GAV der Reinigung.
Was ändert sich ab sechs Mitarbeitenden?
Bis fünf Mitarbeitende gilt nur die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung mit Löhnen, Arbeitszeit, Überstunden, Feiertagen, Krankheit und Beiträgen. Ab sechs Mitarbeitenden, nicht unterstellte wie Büropersonal mitgezählt, gilt die ordentliche AVE mit den Regeln über Arbeitsvertrag, Ferien und Kündigung.
Muss eine Reinigungsfirma bei der Suva versichert sein?
Ja. Betriebe, die Gebäude, Strassen, öffentliche Plätze und Anlagen reinigen, gelten als Betriebe des Baugewerbes (Art. 73 Bst. b UVV), deren Mitarbeitende obligatorisch bei der Suva versichert sind. Eine private Unfallversicherung ist für sie nicht möglich.
Darf man nachts reinigen?
Bis 23 Uhr ja, ohne Bewilligung: Von 20 bis 23 Uhr ist Abendarbeit (Art. 10 ArG). Zwischen 23 und 6 Uhr ist Nachtarbeit nur mit Bewilligung erlaubt (Art. 17 ArG), die vor Arbeitsbeginn vorliegen muss.
Soll man eine bestehende Reinigungsfirma kaufen?
Nur nach genauer Prüfung. Eine gekaufte GmbH behält ihre Verträge und Schulden, etwa gegenüber AHV, Mehrwertsteuer oder der paritätischen Kommission. Hatte sie nie eine Tätigkeit, ist eine eigene Gründung meist einfacher und nicht teurer.
Quellen
- Bundesratsbeschluss über die Allgemeinverbindlicherklärung des GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz
- Bundesratsbeschluss über die erleichterte Allgemeinverbindlicherklärung
- Verlängerung und Änderung vom 28. Oktober 2025
- Verordnung über die Unfallversicherung (UVV), SR 832.202, Art. 73 und 77
- Arbeitsgesetz (ArG), SR 822.11, Art. 10, 16 und 17
- Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), SR 823.11
- Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV), SR 823.111
- Entsendeverordnung (EntsV), SR 823.201
- Mehrwertsteuergesetz (MWSTG), SR 641.20
Fazit
Eine Reinigungsfirma gründen Sie in der Schweiz ohne Bewilligung und ohne Diplom, und genau das täuscht viele Gründer: Die Pflichten kommen mit dem ersten Team. Der GAV mit seiner Schwelle bei sechs Mitarbeitenden, die Suva, die Grenze von 23 Uhr für bewilligungsfreie Arbeit und die Zeitkontrolle über fünf Jahre: Eine Firma, die diese Regeln von Anfang an in ihren Stundenansatz einrechnet, schliesst rentable Verträge ab und besteht Kontrollen ohne Überraschung. RISTER begleitet Reinigungsfirmen bei der Gründung und danach bei Löhnen, Buchhaltung und Mehrwertsteuer, unter der Leitung von Andrés Taracido, der mehr als 25 Jahre Treuhanderfahrung mitbringt.




