Wer in der Schweiz ein Bauunternehmen gründet, braucht dafür keine eidgenössische Bewilligung: das Bauhauptgewerbe ist ein freier Beruf. Diese Freiheit täuscht. Drei Hürden kosten mehr als jede Lizenz: der allgemeinverbindliche Landesmantelvertrag, der die Löhne ab dem ersten Mitarbeiter setzt, die Solidarhaftung, die Sie für die Löhne Ihrer Subunternehmer geradestehen lässt, und die SUVA, die das Risiko der Baustelle bepreist. Dieser Leitfaden nimmt sie der Reihe nach, inklusive des brandneuen LMV 2026-2031, den die Konkurrenz noch nicht gelesen hat.
Inhalt
- Ein freier Beruf, wirklich?
- Der LMV 2026-2031: was er ab dem ersten Mitarbeiter verlangt
- Die Solidarhaftung: Subunternehmer ohne Verbrennungen
- Rechtsform, Kapital und Scheinselbstständigkeit
- SUVA, BVG, Haftpflicht: die Risikokosten
- Schwarzarbeit und Baustellenkontrollen
- Submissionen: die Nachweise, die Offerten öffnen
- Die Fehler, die junge Firmen versenken
Ein freier Beruf, wirklich?
Bundesrechtlich braucht es für ein Maurer-, Tiefbau- oder Generalunternehmen weder Diplom noch Prüfung noch Register. Das Handwerk ist nicht umsonst die zweitgrösste Gründungsbranche des Landes, mit 5’733 neuen Firmen im Jahr 2025. Die Hürde steht nicht am Schalter; sie steht im Betrieb.
Zwei Präzisierungen vorweg. Die Gebäudetechnik bleibt separat reguliert: Elektroinstallationen verlangen die eidgenössische ESTI-Bewilligung, wie in unserem Leitfaden zum Thema Elektrofirma gründen beschrieben, und Sanitär- und Gasinstallationen laufen über Konzessionen der lokalen Werke. Und ein Kanton reguliert das Bauhauptgewerbe selbst: das Tessin verlangt die Eintragung in ein Berufsregister, den albo LEPICOSC, ab 30’000 Franken Bausumme. Eine Randnotiz für Deutschschweizer Projekte, ein Kernthema für Tessiner Aufträge.
Und weil die halbe Suchresultate-Seite deutsches Recht beschreibt: Handwerkskammer, Gewerbeanmeldung und Meisterpflicht existieren in der Schweiz nicht. Auch das oft kolportierte Gesellschaftskapital von 100’000 Franken für eine Baufirma ist falsch: eine GmbH entsteht ab 20’000 Franken Stammkapital, die AG ab 100’000 Franken, davon die Hälfte liberiert, für jede Branche gleich.
Der LMV 2026-2031: was er ab dem ersten Mitarbeiter verlangt
Der wahre Regulator der Branche ist kollektivrechtlich. Am 12. Dezember 2025 haben der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna einen neuen Landesmantelvertrag für das Bauhauptgewerbe abgeschlossen, im Januar 2026 ratifiziert: Rekordlaufzeit von sechs Jahren, rund 80’000 unterstellte Bauleute, Mindestlöhne plus 0,2 % im Jahr 2026, neue Regeln zu Arbeits- und Reisezeit und ein Mechanismus, der die Kaufkraft bei Teuerung sichert. Für den Arbeitgeber heisst das: Lohnklassen mit Zonen-Minima, geregelte Zuschläge und paritätische Kommissionen, die Baustellen tatsächlich kontrollieren.
Zwei Bausteine gehören dazu. Der flexible Altersrücktritt FAR erlaubt Bauleuten den Ruhestand ab 60, finanziert durch paritätische Beiträge, die fester Teil der Lohnkosten der Branche sind. Und das Ausbaugewerbe untersteht eigenen allgemeinverbindlichen Verträgen je nach Region und Beruf, mit eigenen Skalen und eigenen Kontrollorganen.
Empfehlung RISTER
Bestimmen Sie vor der ersten Offerte, welcher Vertrag Ihre tatsächliche Tätigkeit erfasst: LMV Bauhauptgewerbe oder ein Ausbaugewerbe-GAV. Lohnklassen, Zuschläge und paritätische Beiträge unterscheiden sich, und eine mit der falschen Skala gerechnete Offerte ist eine Verlustofferte. Das ist die erste Einstellung, die wir mit unseren Baukunden kalibrieren.
Die Solidarhaftung: Subunternehmer ohne Verbrennungen
Der Bau funktioniert in Subunternehmerketten, und das Schweizer Recht hat sie mit einer Regel eingezäunt, die kaum ein Gründer kennt: Im Bauwesen haftet der Erstunternehmer solidarisch, wenn seine Subunternehmer die Mindestlöhne nicht einhalten, nach Artikel 5 des Entsendegesetzes. Zahlt Ihr Subunternehmer, ob schweizerisch oder ausländisch, seine Equipen zu tief, können die Forderungen zu Ihnen hochsteigen.
Das Gesetz bietet einen Ausweg: die Sorgfalt. Lohnnachweise einfordern, Dokumente prüfen, die Pflichten vertraglich festschreiben, Belege aufbewahren. Diese dokumentierte Sorgfalt ist kein Papierkram, sie ist Ihr rechtlicher Schutzschild, und seriöse Bauherren verlangen sie über die ganze Kette. Eine junge Firma, die den Prozess ab dem ersten Subvertrag installiert, hebt sich sofort ab.
Rechtsform, Kapital und Scheinselbstständigkeit
Keine Rechtsform ist vorgeschrieben. Die Einzelfirma passt zum Handwerker, der allein startet; die GmbH ab 20’000 Franken wird zur Norm, sobald Personal und Garantien dazukommen, die AG ab 100’000 Franken für kapitalstärkere Strukturen, alles nach den üblichen Gründungsschritten des OR. Unser Service Firmengründung deckt Notar, Handelsregister und Sozialversicherungsanmeldungen ab.
Eine Warnung ist in dieser Branche bares Geld wert: Der Status als Selbstständiger wird nicht erklärt, sondern von der AHV-Ausgleichskasse anerkannt, nach realen Kriterien: mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmerrisiko, freie Organisation. Der Scheinselbstständige, der faktisch für einen einzigen Auftraggeber arbeitet, mit dessen Werkzeug und nach dessen Weisungen, wird bei der ersten Kontrolle als Arbeitnehmer requalifiziert, und die Beiträge werden beim Auftraggeber nachgefordert, mit Zins. Wer sein Geschäft auf diesem Modell baut oder solche « Selbstständige » auf seinen Baustellen einsetzt, stapelt eine unsichtbare Soziallast.
Gründung und Baulohn
Der Baulohn wird nicht improvisiert, er wird bei der Gründung strukturiert
Anwendbarer Vertrag, Lohnklassen, FAR- und paritätische Beiträge, Risikoversicherungen, Sorgfaltsprozess für Subunternehmer: alles wird bei der Gründung aufgesetzt, nicht bei der ersten Kontrolle. RISTER® gründet Ihre Baufirma und führt danach die am stärksten kontrollierte Lohnbuchhaltung der Schweiz.
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Treuhandgesellschaft in Genf, 25 Jahre Erfahrung.
SUVA, BVG, Haftpflicht: die Risikokosten
Der Bau ist das historische Kerngebiet der SUVA: Die Unfallversicherung ist dort obligatorisch, und ihre Prämien, berechnet auf dem realen Branchenrisiko, gehören zu den höchsten der Wirtschaft. Sie gehören in den Businessplan, ebenso die berufliche Vorsorge ab der gesetzlichen Lohnschwelle. Die Betriebshaftpflicht verlangt kein Gesetz, aber kein Bauherr vergibt eine Baustelle ohne sie: Schäden an Nachbarbauten oder Leitungen erreichen schnell Hunderttausende von Franken.
Je nach Markt kommen Erfüllungsgarantien und vertragliche Rückbehalte dazu, die über Jahre Liquidität binden: der am meisten unterschätzte Posten junger Generalunternehmer. Die Marge einer Baustelle liest man nach den Garantien, nicht davor.
Schwarzarbeit und Baustellenkontrollen
Die Baustelle ist der am stärksten kontrollierte Arbeitsplatz der Schweizer Wirtschaft. Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit organisiert koordinierte Kontrollen, AHV, Arbeitsbewilligungen, Quellensteuer, und die paritätischen Kommissionen der Verträge schicken ihre eigenen Inspektoren, die Löhne, Klassen und Arbeitszeiten prüfen. Auf grösseren Projekten identifizieren Badge-Systeme jede Person auf dem Platz.
Für den korrekten Arbeitgeber sind diese Kontrollen ein Schutz vor unlauterer Konkurrenz. Für den ungefähren sind sie eine Sanktionsmaschine: Nachzahlungen, Konventionalstrafen, Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Administrative Disziplin ist hier ein Wettbewerbsvorteil im wörtlichen Sinn.
Submissionen: die Nachweise, die Offerten öffnen
Ein struktureller Teil der Nachfrage, Strassen, Schulen, subventionierter Wohnbau, läuft über öffentliche Submissionen, und der Zugang ist dokumentarisch. Wer offerieren will, legt seine Nachweise vor: bezahlte AHV- und BVG-Beiträge, Mehrwertsteuer und Steuern im Reinen, Einhaltung des anwendbaren GAV, Unfallversicherung in Kraft. Mehrere Kantone verlangen zusätzlich eine Bestätigung der Arbeitsbedingungen durch die kantonale Arbeitsmarktbehörde.
Diese Dokumente bereitet man vor der ersten Submission vor, nicht am Vorabend der Eingabe: Ein fehlender Nachweis eliminiert die Offerte, egal zu welchem Preis. Das Dossier dauernd aktuell zu halten, ist genau die Last, die unser Service Administration, Buchhaltung und Löhne für Baukunden übernimmt.
Die Fehler, die junge Firmen versenken
Der erste Fehler sind Offerten mit Löhnen unterhalb des Vertrags: Die scheinbare Marge wird bei der ersten paritätischen Kontrolle zu Konventionalstrafe und Nachzahlung. Der zweite ist blindes Subunternehmertum ohne dokumentierte Sorgfalt, das die Solidarhaftung zu Ihnen hochleitet. Der dritte ist die Scheinselbstständigkeit, die eigene oder die eines Subunternehmers, deren AHV-Requalifikation eine rückwirkende Last beim Auftraggeber schafft.
Dann kommen die Liquidität, aufgefressen von Rückbehalten und den Zahlungsfristen der Branche, und die Unterversicherung gegen einen Baustellenschaden. Wie beim Transportunternehmen gilt die Lektion der Serie hier mehr als überall: In kontrollierten Branchen ist Compliance kein Dossier, das man ablegt, sondern eine Organisation.
FAQ: Bauunternehmen gründen in der Schweiz
Braucht ein Bauunternehmen in der Schweiz eine Bewilligung?
Bundesrechtlich nein: Das Bauhauptgewerbe ist frei von Lizenz, Diplomzwang und Register. Zwei Ausnahmen prägen das Terrain: die regulierte Gebäudetechnik, etwa Elektroinstallationen unter der ESTI-Bewilligung, und der Kanton Tessin, der ab 30’000 Franken Bausumme die Eintragung in seinen albo LEPICOSC verlangt. Die echten Hürden sind der allgemeinverbindliche GAV, die Solidarhaftung und die Risikoversicherungen.
Welcher GAV gilt für eine Baufirma?
Das Bauhauptgewerbe untersteht dem Landesmantelvertrag, dessen Version 2026-2031 am 12. Dezember 2025 mit einer Rekordlaufzeit von sechs Jahren abgeschlossen wurde, mit Zonen-Lohnklassen und dem flexiblen Altersrücktritt FAR ab 60. Das Ausbaugewerbe untersteht eigenen allgemeinverbindlichen Verträgen je nach Region und Beruf. Die tatsächliche Tätigkeit bestimmt die Skala ab dem ersten Mitarbeiter.
Stimmt es, dass eine Baufirma 100’000 Franken Kapital braucht?
Nein. Es gibt keine branchenspezifische Kapitalvorschrift: Eine GmbH entsteht ab 20’000 Franken Stammkapital, eine AG ab 100’000 Franken, davon 50’000 liberiert, wie in jeder anderen Branche. Was das Budget wirklich prägt, sind SUVA-Prämien, paritätische Beiträge, Garantien und Rückbehalte, nicht das Gründungskapital.
Was ist die Solidarhaftung im Bauwesen?
Nach Artikel 5 des Entsendegesetzes haftet der Erstunternehmer, wenn seine Subunternehmer die Mindestlöhne nicht einhalten, über die ganze Kette. Er befreit sich durch nachgewiesene Sorgfalt: eingeforderte Lohnnachweise, geprüfte Dokumente, vertraglich fixierte Pflichten. Dieser Prozess ist der Schutzschild jedes Unternehmens, das Aufträge weitergibt.
Kann ich als selbstständiger Maurer starten?
Ja, wenn die AHV-Ausgleichskasse den Status anerkennt: mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmerrisiko, freie Organisation. Der Scheinselbstständige mit einem einzigen Auftraggeber wird bei der ersten Kontrolle als Arbeitnehmer requalifiziert, mit Beitragsnachforderung beim Auftraggeber. Sobald Personal oder Garantien dazukommen, ist die GmbH ab 20’000 Franken die Referenzform.
Welche Nachweise verlangen öffentliche Submissionen?
Ein stets aktuelles Dossier: bezahlte AHV- und BVG-Beiträge, Mehrwertsteuer und Steuern im Reinen, GAV-Einhaltung, Unfallversicherung in Kraft, und je nach Kanton eine Bestätigung der Arbeitsmarktbehörde. Ein fehlender Nachweis eliminiert die Offerte unabhängig vom Preis; das Dossier wird dauernd gepflegt, nicht am Vorabend der Eingabe.
Quellen
Fazit
Ein Bauunternehmen zu gründen ist einfach; eines zu halten ist Disziplinarbeit. Der LMV setzt die Löhne ab dem ersten Bauarbeiter, die Solidarhaftung steigt die Subunternehmerkette zu Ihnen hoch, die SUVA bepreist das Risiko, und die Baustelle ist der am stärksten kontrollierte Arbeitsplatz des Landes. Wer diese Regeln von der Gründung an in Preise und Prozesse einbaut, macht aus der Hürde einen Vorteil: Er besteht Kontrollen, gewinnt Submissionen und schläft ruhig.
RISTER® ist eine Treuhandgesellschaft mit Sitz in Genf und 25 Jahren Erfahrung. Wir gründen Ihre Gesellschaft mit dem richtigen Vertrag, den richtigen Kassen und dem Submissionsdossier, und führen danach Buchhaltung, Mehrwertsteuer und den Baulohn. Für ein Erstgespräch schreiben Sie uns.




