Eine Personalvermittlung in der Schweiz zu gründen scheitert selten an der Gesellschaft, sondern am Bewilligungsgesuch danach. Die Bewilligungspflicht beginnt früher, als die meisten annehmen: Wer innerhalb von zwölf Monaten mindestens zehn Mal vermittelt oder mehr als zehn Verleihverträge abschliesst, ist gewerbsmässig tätig. Im Kanton Zürich kostet die Bewilligung 825 Franken für die Vermittlung, 1050 Franken für den Verleih und 1675 Franken für beide zusammen, und der Entscheid ergeht innert höchstens 40 Tagen ab vollständigem Dossier.
Inhalt
- Ab wann brauchen Sie überhaupt eine Bewilligung?
- Vermittlung oder Verleih: zwei Bewilligungen, zwei Geschäftsmodelle
- Was die Bewilligung kostet
- Die Unterlagen, eine nach der anderen
- Die verantwortliche Person
- Die Kaution beim Personalverleih
- Vom Gesuch bis zum Entscheid: 40 Tage
- Nach der Bewilligung: GAV, Löhne und Statistik
- Die häufigsten Ablehnungsgründe
Ab wann brauchen Sie überhaupt eine Bewilligung?
Die Bewilligungspflicht knüpft nicht an eine Firmengrösse an, sondern an klar bezifferte Schwellen. Sie gelten unabhängig davon, ob Sie hauptberuflich oder nebenbei tätig sind, und werden im Kanton Zürich ausdrücklich publiziert.
| Tätigkeit | Bewilligungspflicht ab |
|---|---|
| Private Arbeitsvermittlung | Bereitschaft, in einer Mehrzahl von Fällen zu vermitteln, oder mindestens zehn Vermittlungen innerhalb von zwölf Monaten, jeweils gegen Entgelt |
| Personalverleih | Mehr als zehn Verleihverträge innert zwölf Monaten, oder ein Jahresumsatz von mindestens 100 000 Franken aus der Verleihtätigkeit |
| Verleih ausschliesslich von Inhabern oder Mitbesitzerinnen | Keine Bewilligungspflicht; eine Bestätigung kann beantragt werden |
Quelle: Kanton Zürich, Amt für Wirtschaft, Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung und zum Personalverleih, abgerufen im August 2026.
Der Anwendungsbereich ist breiter, als der Begriff Personalvermittlung vermuten lässt. Als private Arbeitsvermittlung gelten neben Headhunting und Executive Search auch die Vermittlung von Künstlern samt Management, die Vermittlung von Artisten und der Betrieb von Modelagenturen. Wer Fussballer vermittelt, benötigt zusätzlich eine gültige FIFA-Lizenz und untersteht dem Reglement des Schweizerischen Fussballverbands.
Wichtig
Wer vorsätzlich ohne die erforderliche Bewilligung Arbeit vermittelt oder Personal verleiht, wird mit Busse bis 100 000 Franken bestraft. Die Schwelle von zehn Geschäften in zwölf Monaten ist damit kein Richtwert, sondern die Grenze zwischen einer zulässigen Gelegenheit und einem Straftatbestand. Wer sein Wachstum plant, beantragt die Bewilligung vor dem zehnten Mandat, nicht danach.
Vermittlung oder Verleih: zwei Bewilligungen, zwei Geschäftsmodelle
Sie beantragen genau die Bewilligung, die Ihrer Tätigkeit entspricht. Bei der privaten Arbeitsvermittlung führen Sie Stellensuchende und Arbeitgebende zusammen, die anschliessend ihren Arbeitsvertrag untereinander abschliessen. Beim Personalverleih stellen Sie die Arbeitnehmenden selbst an und überlassen sie einem Einsatzbetrieb, dem Sie wesentliche Weisungsbefugnisse abtreten.
Der Unterschied ist wirtschaftlich, nicht sprachlich. Im Verleih werden Sie Arbeitgeber: Löhne, Sozialabgaben, Gesamtarbeitsvertrag und Kaution gehen zu Ihren Lasten. In der Vermittlung bleiben Sie Vermittler und werden vom Kundenunternehmen entschädigt.
Die Vermittlung muss für Stellensuchende kostenlos sein
Zum Gesuch gehört eine Bestätigung der Kostenlosigkeit der Vermittlung für Stellensuchende. Das ist keine Formalie, sondern eine Vorgabe an Ihr Geschäftsmodell: Der Ertrag stammt ausschliesslich vom Arbeitgeber. Eine Preisliste, die Kandidatinnen und Kandidaten belastet, macht das Dossier nicht unvollständig, sondern die Tätigkeit unzulässig.
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Die meisten Agenturen üben früher oder später beide Tätigkeiten aus, weil der Kunde, der heute eine Festanstellung besetzt, morgen eine temporäre Verstärkung braucht. Formulieren Sie den Gesellschaftszweck von Anfang an so, dass er beide abdeckt. Eine spätere Korrektur bedeutet einen Gang zum Notar, eine Handelsregisteränderung und im Kanton Zürich eine Bewilligungsänderung zu 400 Franken.
Was die Bewilligung kostet
Die Gebühren werden vom Sitzkanton erhoben und sind im Kanton Zürich nach Bewilligungsart abgestuft. Sie fallen zusätzlich zu den Gründungskosten der Gesellschaft und, beim Verleih, zur Kaution an.
| Bewilligung | Erteilung | Änderung |
|---|---|---|
| Private Arbeitsvermittlung | 825 Franken | 220 Franken |
| Personalverleih | 1050 Franken | 220 Franken |
| Beide zusammen | 1675 Franken | 400 Franken |
| Austausch der Verleihkaution ausserhalb eines Änderungsverfahrens | — | 220 Franken |
| Anpassung der Branchen und Berufe ausserhalb eines Änderungsverfahrens | — | 220 Franken |
Quelle: Kanton Zürich, Gebührenübersicht der Bewilligungsbehörde, abgerufen im August 2026. Andere Kantone kennen abweichende Ansätze.
Die Bewilligung wird unbefristet erteilt. Eine Umfirmierung, eine Umwandlung der Rechtsform oder eine Sitzverlegung lösen jedoch eine Bewilligungsänderung aus. Diese drei Ereignisse sind planbar: Wer weiss, dass er im zweiten Jahr von der GmbH zur AG wechseln will, rechnet die Änderungsgebühr ein.
Die Unterlagen, eine nach der anderen
Das Dossier zerfällt in zwei Blöcke: die betrieblichen Unterlagen und die persönlichen Unterlagen der verantwortlichen Person. Ein Gesuch wird nicht abgelehnt, weil ein Dokument fehlt, sondern verzögert: Die Behörde nimmt Kontakt auf, und die Frist läuft erst ab Vollständigkeit.
| Block | Verlangte Unterlagen | Worauf zu achten ist |
|---|---|---|
| Betrieb | Gesuchsformular, beglaubigter Handelsregisterauszug mit Zeichnungsberechtigung der verantwortlichen Person, Mietvertrag | Der Auszug muss beglaubigt sein und die Zeichnungsberechtigung ausweisen, ein einfacher Ausdruck genügt nicht |
| Verträge Vermittlung | Vermittlungsvertrag, Bestätigung der Kostenlosigkeit der Vermittlung für Stellensuchende | Die Verträge müssen zur beantragten Bewilligung passen, nicht zu einer Mustervorlage |
| Verträge Verleih | Musterverträge Personalverleih, Bestätigung der Unfallversicherung für die Arbeitnehmenden des Verleihers | Die Unfallversicherung wird vor der ersten Mission abgeschlossen, nicht danach |
| Kaution | Originalurkunde der Personalverleihkaution | Als einziges Dokument zwingend im Original per Post einzureichen |
Quelle: Kanton Zürich, einzureichende Dokumente, abgerufen im August 2026.
Ein formaler Punkt, der Zeit kostet
Das Gesuch wird im Kanton Zürich per E-Mail eingereicht, und zwar ausschliesslich als PDF: Anhänge in Office-Formaten werden von der Firewall der Verwaltung blockiert und kommen gar nicht an. Für jede Dokumentenkategorie, etwa Diplome oder Arbeitszeugnisse, ist zudem eine separate PDF-Datei zu erstellen. Ein als ein einziges Sammel-PDF eingereichtes Dossier wird zurückgewiesen.
Die verantwortliche Person
Die Bewilligung ist an eine natürliche Person geknüpft, und an ihr scheitern die meisten Gesuche. Die verlangten Nachweise sind kumulativ und lassen sich nicht durch Erfahrung ersetzen, die bloss behauptet wird.
- Lebenslauf und Kopie eines gültigen Ausweises
- Bei ausländischen Staatsangehörigen eine Kopie der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung
- Auszug aus dem Betreibungsregister
- Auszug aus dem Strafregister
- Bestätigung der Steuerbehörde
- Ausbildungsnachweise
- Arbeitszeugnisse als Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Arbeitserfahrung
Der entscheidende Punkt ist der letzte. Die dreijährige Erfahrung wird durch Arbeitszeugnisse belegt, nicht durch den Lebenslauf. Wer als Selbstständiger gearbeitet hat und keine Zeugnisse vorlegen kann, braucht eine andere Form des Nachweises und klärt sie vor der Einreichung mit der Behörde.
Ihre Personalvermittlung gründen
Gesellschaftszweck, Dossier und Kaution greifen ineinander
Ein Zweck, der den Verleih nicht abdeckt, führt zurück zum Notar. Eine Kaution, die zu spät gestellt wird, verzögert die erste Mission. RISTER® gründet Ihre GmbH oder AG mit dem passenden Zweck, stellt das Bewilligungsdossier zusammen und richtet die Lohnbuchhaltung ein, die der Verleih von Anfang an verlangt.
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Treuhandgesellschaft in Genf, 25 Jahre Erfahrung.
Die Kaution beim Personalverleih
Die Kaution betrifft ausschliesslich den Personalverleih, nicht die reine Vermittlung. Sie sichert die Lohnforderungen der verliehenen Arbeitnehmenden und wird gestaffelt festgesetzt: ab 50 000 Franken für den Verleih innerhalb der Schweiz, ab 100 000 Franken, sobald die Tätigkeit grenzüberschreitend ausgeübt wird. Massgebend ist die Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz.
Die Kautionsurkunde gehört zum Gesuch und wird im Original eingereicht. Sie steht damit am Anfang des Verfahrens, nicht am Ende: Ohne sie ist das Dossier unvollständig und der Entscheid ergeht nicht.
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Die Kaution bindet Mittel, die den Betrieb nicht finanzieren. Gleichzeitig verlangt der Verleih, Löhne und Sozialabgaben monatlich vorzuschiessen, während der Einsatzbetrieb mit Zahlungsfrist begleicht. Rechnen Sie mit mindestens zwei Monatslohnsummen an Liquidität zusätzlich zur Kaution. Dieser Zahlungsversatz bringt junge Verleihbetriebe in Schwierigkeiten, nicht das Mindestkapital.
Vom Gesuch bis zum Entscheid: 40 Tage
Sind die Gesuchsunterlagen vollständig, ergeht der Entscheid der Bewilligungsbehörde innert höchstens 40 Tagen. Diese Frist beginnt mit der Vollständigkeit, nicht mit dem Versand: Jede Rückfrage setzt die Uhr faktisch neu.
Wird zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung beantragt, weil Sie auch grenzüberschreitend tätig sein wollen, leitet das kantonale Amt die Unterlagen anschliessend elektronisch an das Staatssekretariat für Wirtschaft weiter. Die kantonale Bewilligung berechtigt zur Tätigkeit in der ganzen Schweiz; erst der Schritt über die Grenze verlangt die Bewilligung des SECO.
Die Reihenfolge lässt sich nicht abkürzen
Die Behörde verlangt einen beglaubigten Handelsregisterauszug, also muss die Gesellschaft vor der Einreichung bestehen. Beide Schritte parallel zu führen ist nicht möglich, was den realen Kalender um mehrere Wochen verlängert. Die Gründung Ihrer GmbH oder AG steht deshalb am Anfang, und ihr Zweck wird bereits im Hinblick auf die Bewilligung formuliert.
Das SECO führt zusammen mit den Kantonen ein elektronisches Verzeichnis der bewilligten Betriebe, in dem derzeit über 7400 Unternehmen eingetragen sind. Ihre Einsatzbetriebe können dort prüfen, ob Sie über die Bewilligung verfügen, die Sie angeben.
Nach der Bewilligung: GAV, Löhne und Statistik
Die Bewilligung eröffnet ein dauerhaftes Aufsichtsverhältnis. Drei Pflichten wirken anschliessend unmittelbar auf Ihre Kosten.
Der Gesamtarbeitsvertrag der Personalverleihbranche
Sobald Sie Personal verleihen, gilt der einschlägige Gesamtarbeitsvertrag. Er setzt Mindestlöhne, verlangt Beiträge an Vollzugs- und Weiterbildungskosten und verpflichtet Sie, die temporär Angestellten den vorgesehenen Vorsorgelösungen anzuschliessen. Diese Beiträge gehören ab der ersten fakturierten Mission in Ihre Margenrechnung.
Die Lohnadministration wird zum eigenen Handwerk
Ein Verleihbetrieb verwaltet laufende Ein- und Austritte, wechselnde Beschäftigungsgrade und Anschlüsse, die sich monatlich ändern. Die Lohnverarbeitung ist dort strukturell aufwendiger als in einem Betrieb mit stabilem Bestand. Unsere allgemeine Administration, Buchhaltung und Lohnwesen deckt genau diese Konstellation ab.
Die jährliche Statistik
Jeder bewilligte Betrieb meldet dem Staatssekretariat für Wirtschaft jährlich die Daten seiner Tätigkeit: vermittelte Stellen, verliehene Arbeitnehmende, Einsatzstunden. Diese Meldung ist Voraussetzung für den Fortbestand der Bewilligung und speist zugleich das öffentliche Verzeichnis.
Die häufigsten Ablehnungsgründe
- Ein Gesellschaftszweck, der die Tätigkeit nicht nennt. Die Korrektur führt über den Notar und eine neue Handelsregistereintragung
- Erfahrung behauptet, aber nicht belegt. Die drei Jahre werden durch Arbeitszeugnisse nachgewiesen, nicht durch den Lebenslauf
- Ein einfacher Handelsregisterausdruck statt eines beglaubigten Auszugs mit ausgewiesener Zeichnungsberechtigung
- Generische Musterverträge, die nicht zur beantragten Bewilligungsart passen
- Die Kautionsurkunde nur als Scan. Sie muss im Original per Post eingehen
- Das Dossier als ein einziges Sammel-PDF oder im Office-Format, das die Firewall blockiert
- Die Bewilligung erst nach dem zehnten Mandat beantragen. Bis dahin lag bereits eine bewilligungspflichtige Tätigkeit vor
FAQ: Bewilligung für Arbeitsvermittlung und Personalverleih
Ab wie vielen Vermittlungen brauche ich eine Bewilligung?
Die Vermittlung gilt als regelmässig und damit als bewilligungspflichtig, wenn sie mit der Bereitschaft angeboten wird, in einer Mehrzahl von Fällen tätig zu werden, oder wenn sie innerhalb von zwölf Monaten mindestens zehn Mal ausgeübt wird, jeweils gegen Entgelt. Beim Personalverleih liegt die Schwelle bei mehr als zehn Verleihverträgen in zwölf Monaten oder einem Jahresumsatz von mindestens 100 000 Franken. Wer vorsätzlich ohne Bewilligung tätig ist, wird mit Busse bis 100 000 Franken bestraft.
Was kostet die Bewilligung im Kanton Zürich?
Die Erteilung kostet 825 Franken für die private Arbeitsvermittlung, 1050 Franken für den Personalverleih und 1675 Franken für beide Bewilligungen zusammen. Eine spätere Änderung kostet 220 Franken, bei beiden Bewilligungen 400 Franken. Der Austausch der Verleihkaution und die Anpassung der Branchen ausserhalb eines Änderungsverfahrens kosten je 220 Franken. Die Bewilligung selbst wird unbefristet erteilt.
Welche Anforderungen gelten für die verantwortliche Person?
Verlangt werden Lebenslauf, Ausweiskopie, bei ausländischen Staatsangehörigen die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, ein Auszug aus dem Betreibungsregister, ein Strafregisterauszug, eine Bestätigung der Steuerbehörde, Ausbildungsnachweise sowie Arbeitszeugnisse als Nachweis einer mindestens dreijährigen einschlägigen Arbeitserfahrung. Der Nachweis der Erfahrung erfolgt zwingend über Arbeitszeugnisse.
Muss die Vermittlung für Stellensuchende kostenlos sein?
Ja, und das Gesuch verlangt eine ausdrückliche Bestätigung dieser Kostenlosigkeit. Der Ertrag der Vermittlung stammt damit ausschliesslich vom Arbeitgeber, der die Stelle besetzt. Diese Vorgabe betrifft das Geschäftsmodell selbst und nicht nur die Dokumentation: Ein Tarif zulasten der Stellensuchenden ist unzulässig.
Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?
Sind die Unterlagen vollständig, ergeht der Entscheid innert höchstens 40 Tagen. Vorgelagert ist die Gründung der Gesellschaft, weil ein beglaubigter Handelsregisterauszug verlangt wird und beide Schritte nicht parallel laufen können. Wird zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung für grenzüberschreitende Tätigkeit beantragt, leitet das kantonale Amt das Dossier anschliessend elektronisch an das SECO weiter.
Wann ist eine Kaution zu hinterlegen?
Nur beim Personalverleih, nicht bei der reinen Vermittlung. Sie sichert die Lohnforderungen der verliehenen Arbeitnehmenden und wird gestaffelt festgesetzt, ab 50 000 Franken für den Verleih innerhalb der Schweiz und ab 100 000 Franken bei grenzüberschreitender Tätigkeit. Die Kautionsurkunde gehört zum Gesuch und ist zwingend im Original per Post einzureichen.
Quellen
Fazit
Eine Personalvermittlung in der Schweiz zu gründen ist eine Frage der Reihenfolge und der Schwellen. Die Bewilligungspflicht beginnt beim zehnten Geschäft in zwölf Monaten, die Gesellschaft muss vor dem Gesuch bestehen, die Kautionsurkunde geht im Original per Post, und der Entscheid ergeht innert 40 Tagen ab Vollständigkeit. Wer diese vier Punkte vorab klärt, reicht ein Dossier ein, das ohne Nachforderung durchgeht.
RISTER® Sàrl, Treuhandgesellschaft in Genf mit 25 Jahren Erfahrung, begleitet Gründerinnen und Gründer über den gesamten Weg: Gründung, Bewilligungsdossier, Buchhaltung und Lohnwesen. Um Ihr Vorhaben zu strukturieren, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.




