{"id":236097,"date":"2026-09-13T09:00:00","date_gmt":"2026-09-13T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rister.ch\/?p=236097"},"modified":"2026-09-04T16:14:10","modified_gmt":"2026-09-04T14:14:10","slug":"versicherungsmakler-gruenden-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/versicherungsmakler-gruenden-schweiz\/","title":{"rendered":"Versicherungsmakler gr\u00fcnden in der Schweiz: Register, Pr\u00fcfung und Gesellschaft"},"content":{"rendered":"<div class=\"intro-box\">\n<p>Wer in der Schweiz ein Maklerb\u00fcro aufbaut, entscheidet nicht zuerst \u00fcber die Rechtsform. Alles beginnt bei einer gesetzlichen Qualifikation: Sind Sie ein gebundener oder ein ungebundener Versicherungsvermittler? Seit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz, in Kraft seit dem 1. Januar 2024, werden nur ungebundene Vermittlerinnen und Vermittler ins FINMA-Register eingetragen, und sie d\u00fcrfen ihre T\u00e4tigkeit nur aus\u00fcben, wenn sie eingetragen sind.<\/p>\n<p>Eine Vorbemerkung r\u00e4umt ein verbreitetes Missverst\u00e4ndnis aus: Die Bewilligung eines Versicherungsunternehmens und die Registrierung eines Vermittlers sind zwei verschiedene Verfahren. Wer als Makler startet, braucht keine Bewilligung als Versicherer, sondern einen Registereintrag, mit ganz anderen Voraussetzungen. RISTER\u00ae kl\u00e4rt diese Qualifikation vor der Gr\u00fcndung und f\u00fchrt danach die Administration des B\u00fcros.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"table-of-contents\">\n<h3>Inhalt<\/h3>\n<ol>\n<li><a href=\"#qualifikation\">Gebunden oder ungebunden: die Qualifikation zuerst<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#register\">Das FINMA-Register der Versicherungsvermittler<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#voraussetzungen\">Die vier Eintragungsvoraussetzungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#ausbildung\">Ausbildung, Zulassungspr\u00fcfung und Rezertifizierung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#gebuehren\">Was die Registrierung kostet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#gesellschaft\">Die Gesellschaft: Rechtsform, Zweck, F\u00fchrung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#information\">Kundeninformation und Offenlegung der Entsch\u00e4digungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#fallstricke\">Die Fallstricke, an denen die Qualifikation scheitert<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<h2 id=\"qualifikation\">Gebunden oder ungebunden: die Qualifikation zuerst<\/h2>\n<p>Das Gesetz beginnt mit einer bewusst weiten Definition: Als Versicherungsvermittler gilt, wer unabh\u00e4ngig von seiner Bezeichnung einen Versicherungsvertrag im Interesse eines Versicherungsunternehmens oder einer anderen Person anbietet oder abschliesst. Keine Berufsbezeichnung sch\u00fctzt, denn der Text stellt ausdr\u00fccklich nicht auf die Bezeichnung ab.<\/p>\n<p>Danach folgt die Trennlinie, und sie beschreibt eine Stellung, keine formale Kriterienliste. Ungebundene Versicherungsvermittler stehen in einem Treueverh\u00e4ltnis zu den Versicherungsnehmern und handeln in deren Interesse; alle \u00fcbrigen Versicherungsvermittler gelten als gebunden.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<caption class=\"rister-caption\">Was die Revision f\u00fcr jeden Status ge\u00e4ndert hat<\/caption>\n<thead>\n<tr>\n<th>Element<\/th>\n<th>Ungebunden<\/th>\n<th>Gebunden<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Gesetzliche Stellung<\/td>\n<td>Treueverh\u00e4ltnis zum Versicherungsnehmer, handelt in dessen Interesse<\/td>\n<td>Jede andere Situation<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>FINMA-Register<\/td>\n<td>Eintragung zwingend, die T\u00e4tigkeit h\u00e4ngt davon ab<\/td>\n<td>Grunds\u00e4tzlich nicht mehr eingetragen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Beide Status kumulieren<\/td>\n<td colspan=\"2\">Gesetzlich verboten<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Entsch\u00e4digungen Dritter<\/td>\n<td>Muss \u00fcber Entsch\u00e4digungen von Versicherern oder anderen Dritten informieren<\/td>\n<td>Allgemeine Informationspflicht<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>J\u00e4hrliche Berichterstattung an die FINMA<\/td>\n<td>Pflicht<\/td>\n<td>Nicht betroffen<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen. Die erste hat die Lesart des Registers selbst ver\u00e4ndert: Gebundene Vermittler sind grunds\u00e4tzlich nicht mehr eingetragen, ein fehlender Eintrag bedeutet f\u00fcr eine pr\u00fcfende Kundin also nicht mehr dasselbe wie vor 2024. Die zweite ist das Kumulationsverbot: Es ist untersagt, zugleich als gebundener und als ungebundener Versicherungsvermittler t\u00e4tig zu sein. Ein B\u00fcro, das einen Teil der Kundschaft unabh\u00e4ngig und einen anderen im Auftrag eines Versicherers betreut, f\u00fchrt kein Mischmodell, sondern verst\u00f6sst gegen das Gesetz. Zwei Schwestergesellschaften mit denselben handelnden Personen l\u00f6sen die Frage ebenso wenig.<\/p>\n<p>Das Gesetz schliesst die Kette auf beiden Seiten: Die T\u00e4tigkeit f\u00fcr nicht bewilligte Versicherungsunternehmen ist verboten, und Versicherungsunternehmen d\u00fcrfen nicht mit nicht registrierten Vermittlern zusammenarbeiten.<\/p>\n<h2 id=\"register\">Das FINMA-Register der Versicherungsvermittler<\/h2>\n<p>Das Register ist ein \u00f6ffentliches Verzeichnis, und es erf\u00fcllt seit der Revision eine andere Funktion als fr\u00fcher. Es weist nicht mehr s\u00e4mtliche Vermittlerinnen und Vermittler aus, sondern jene, die ungebunden t\u00e4tig sind und deren T\u00e4tigkeit von diesem Eintrag abh\u00e4ngt. F\u00fcr die Kundschaft ist es damit weniger ein Verzeichnis der Branche als ein Nachweis der Unabh\u00e4ngigkeit.<\/p>\n<p>F\u00fcr Sie als Gr\u00fcnderin oder Gr\u00fcnder bedeutet das dreierlei. Erstens ist die Eintragung keine nachtr\u00e4gliche Formalit\u00e4t: Ungebundene Vermittler d\u00fcrfen ihre T\u00e4tigkeit nur aus\u00fcben, wenn sie eingetragen sind. Zweitens verl\u00e4uft das Verfahren \u00fcber die Plattform der FINMA, und der eingetragene ungebundene Vermittler hat der Beh\u00f6rde anschliessend j\u00e4hrlich Bericht zu erstatten. Drittens kn\u00fcpft der Eintrag an die Qualifikation an: Verliert die Stellung ihre Unabh\u00e4ngigkeit, verliert der Eintrag seine Grundlage.<\/p>\n<h2 id=\"voraussetzungen\">Die vier Eintragungsvoraussetzungen<\/h2>\n<p>Vier kumulative Voraussetzungen bestimmen die Eintragung.<\/p>\n<ul>\n<li>Sitz, Wohnsitz oder Zweigniederlassung in der Schweiz. Ein ausl\u00e4ndisches Maklerb\u00fcro, das Schweizer Versicherungsnehmer betreuen will, muss diesen Ankn\u00fcpfungspunkt zuerst schaffen.<\/li>\n<li>Guter Ruf und Gew\u00e4hr f\u00fcr die Erf\u00fcllung der gesetzlichen Pflichten.<\/li>\n<li>Die erforderlichen F\u00e4higkeiten und Kenntnisse oder, bei Arbeitgebern, gen\u00fcgend Mitarbeitende, die diese Anforderung erf\u00fcllen. Nicht jede Person im B\u00fcro muss qualifiziert sein, aber es m\u00fcssen gen\u00fcgend sein, und sie sind namentlich nachzuf\u00fchren.<\/li>\n<li>Eine abgeschlossene Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige finanzielle Sicherheiten.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Die dritte Voraussetzung bestimmt den Zeitplan, weil sie \u00fcber eine Pr\u00fcfung f\u00fchrt.<\/p>\n<h2 id=\"ausbildung\">Ausbildung, Zulassungspr\u00fcfung und Rezertifizierung<\/h2>\n<p>Das Gesetz \u00fcberl\u00e4sst es den Versicherungsunternehmen und den Vermittlern, Mindeststandards f\u00fcr Aus- und Weiterbildung je Branche festzulegen; der Bundesrat legt die Anforderungen fest, soweit dies unterbleibt. Diese Mindeststandards sind am 1. Oktober 2024 in Kraft getreten und werden vom Berufsbildungsverband der Versicherungswirtschaft getragen.<\/p>\n<p>Das Verfahren hat zwei Stufen. Zun\u00e4chst ist eine Zulassungspr\u00fcfung zu bestehen, die in verschiedenen Profilen angeboten wird: Ihr Bestehen ist Voraussetzung f\u00fcr die Aus\u00fcbung der Vermittlert\u00e4tigkeit in der betreffenden Versicherungsbranche. Danach folgt eine Rezertifizierungspr\u00fcfung; s\u00e4mtliche Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler werden alle zwei Jahre zu diesen Online-Kontrollen aufgeboten.<\/p>\n<div class=\"important-box\">\n<p><strong>Der Pr\u00fcfungstermin bestimmt den Starttermin, nicht umgekehrt.<\/strong> Das Bestehen der Zulassungspr\u00fcfung bedingt die T\u00e4tigkeit in der betreffenden Branche, und die Eintragung ins Register bedingt das Recht, als ungebundener Vermittler t\u00e4tig zu sein. Ein Vorhaben, das mit der Unterzeichnung von Maklermandaten beginnt und sp\u00e4ter legalisieren will, l\u00e4uft in der falschen Reihenfolge. Wir begleiten keine Konstruktion, die diese Reihenfolge umgehen soll; liegt Ihre Situation an der Grenze der Definitionen, wenden Sie sich vor Vertragsschluss an die FINMA oder an eine spezialisierte Anw\u00e4ltin.<\/p>\n<\/div>\n<h2 id=\"gebuehren\">Was die Registrierung kostet<\/h2>\n<p>Die Revision hat eine j\u00e4hrliche Aufsichtsabgabe eingef\u00fchrt, die es f\u00fcr registrierte Vermittler zuvor nicht gab.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<caption class=\"rister-caption\">Die von der FINMA publizierten Betr\u00e4ge<\/caption>\n<thead>\n<tr>\n<th>Position<\/th>\n<th>Betrag<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Einmalige Registrierung, nat\u00fcrliche Person<\/td>\n<td>CHF 350<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Einmalige Registrierung, juristische Person<\/td>\n<td>CHF 750<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>J\u00e4hrliche Aufsichtsabgabe, Betrag f\u00fcr 2024<\/td>\n<td>CHF 475<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>Diese Betr\u00e4ge bilden nicht die tats\u00e4chlichen Startkosten ab. Der Aufwand liegt bei der Ausbildung, der Berufshaftpflicht und dem Aufbau der Kundendokumentation. Eine Bearbeitungsdauer l\u00e4sst sich nicht ank\u00fcndigen: Sie h\u00e4ngt von der Vollst\u00e4ndigkeit des Dossiers ab.<\/p>\n<div class=\"rister-cta-inline\">\n<p class=\"rister-cta-kicker\">Ihr Maklerb\u00fcro in der Schweiz<\/p>\n<p class=\"rister-cta-title\">Zuerst die Qualifikation, dann die Gesellschaft<\/p>\n<p>Analyse des Status gebunden oder ungebunden im Licht Ihres Verg\u00fctungsmodells, Rechtsform und Formulierung des Gesellschaftszwecks, Gr\u00fcndung und Handelsregistereintrag, Koordination des Registrierungsdossiers und der Berufshaftpflicht, Buchhaltung, MWST und L\u00f6hne des B\u00fcros: RISTER\u00ae f\u00fchrt das Vorhaben in der passenden Reihenfolge.<\/p>\n<p>    <a class=\"rister-cta-button\" href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gespr\u00e4ch vereinbaren<\/a><br \/>\n    <span class=\"rister-cta-note\">RISTER \u2013 Treuhand in Genf, Antwort innert eines Arbeitstages.<\/span>\n<\/div>\n<h2 id=\"gesellschaft\">Die Gesellschaft: Rechtsform, Zweck, F\u00fchrung<\/h2>\n<p>Die Wahl der Form folgt der \u00fcblichen Logik, mit einer branchentypischen Nuance. Das Einzelunternehmen verlangt kein Kapital und wird ab 100 000 Franken Jahreseinnahmen im Handelsregister eingetragen, l\u00e4sst aber das Privatverm\u00f6gen ungesch\u00fctzt, was bei einer beratenden T\u00e4tigkeit mit Berufshaftung st\u00e4rker wiegt. Die GmbH verlangt 20 000 Franken vollst\u00e4ndig liberiertes Stammkapital und passt f\u00fcr die meisten B\u00fcros. Die Aktiengesellschaft verlangt 100 000 Franken, davon mindestens 50 000 liberiert, und dr\u00e4ngt sich auf, wenn mehrere Gesellschafter beteiligt sind oder ein sp\u00e4terer Verkauf des Portefeuilles denkbar ist. Wir begleiten die Gr\u00fcndung im Rahmen unserer <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/firmengrundung-in-genf\/\">Begleitung bei der Gr\u00fcndung einer Gesellschaft<\/a>.<\/p>\n<p>Der Gesellschaftszweck verdient mehr Aufmerksamkeit als gew\u00f6hnlich. Er muss die Versicherungsvermittlung so beschreiben, wie sie tats\u00e4chlich ausge\u00fcbt wird, ohne bequemerweise T\u00e4tigkeiten hinzuzuf\u00fcgen, die anderen Regimes unterstehen: Anlageberatung und Verm\u00f6gensverwaltung folgen eigenen Gesetzen und eigenen Bewilligungen, wie unser Leitfaden zur <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/?p=236105\">Gr\u00fcndung einer Verm\u00f6gensverwaltung<\/a> zeigt. Ein zu weit gefasster Zweck erzeugt den Anschein einer nicht bewilligten T\u00e4tigkeit und l\u00e4sst sich sp\u00e4ter nur mit \u00f6ffentlicher Beurkundung korrigieren.<\/p>\n<p>Bleibt die F\u00fchrung der Kompetenzen. Da das Gesetz einem Arbeitgeber erlaubt, die Anforderung mit gen\u00fcgend qualifizierten Mitarbeitenden zu erf\u00fcllen, kann der Weggang einer Schl\u00fcsselperson den Eintrag des B\u00fcros schw\u00e4chen. Das wird nachgef\u00fchrt und in der Ausbildungsplanung vorweggenommen.<\/p>\n<h2 id=\"information\">Kundeninformation und Offenlegung der Entsch\u00e4digungen<\/h2>\n<p>Vor Abschluss des Vertrags informiert der Vermittler den Versicherungsnehmer \u00fcber bestimmte Punkte: Name und Adresse, Art der Vermittlung mit Angabe, ob er gebunden oder ungebunden t\u00e4tig ist, und gegebenenfalls Nennung der Versicherungsunternehmen, f\u00fcr die er handelt, Zugang zu Angaben \u00fcber seine Ausbildung, Identit\u00e4t der bei Verschulden haftenden Person sowie Bearbeitung der Daten.<\/p>\n<p>F\u00fcr Ungebundene kommt eine Pflicht hinzu, die den Kern des Gesch\u00e4ftsmodells trifft: die Information \u00fcber Entsch\u00e4digungen von Versicherungsunternehmen oder anderen Dritten. Hier zeigt sich, ob die Qualifikation tr\u00e4gt. Wer sich als ungebunden pr\u00e4sentiert, also im Interesse des Versicherungsnehmers handelt, und zugleich eine nicht offengelegte Entsch\u00e4digung eines Versicherers bezieht, widerspricht der Definition, auf der sein Eintrag beruht. Das ist mehr als eine Standesfrage: Die Qualifikation selbst ger\u00e4t ins Wanken und mit ihr das Recht zur T\u00e4tigkeit.<\/p>\n<h2 id=\"fallstricke\">Die Fallstricke, an denen die Qualifikation scheitert<\/h2>\n<p>Der erste ist die verdeckte Kumulation: einen Teil der Kundschaft unabh\u00e4ngig, einen anderen im Auftrag eines Versicherers zu betreuen. Das Verbot ist ausdr\u00fccklich und wird durch eine zweite Struktur nicht umgangen.<\/p>\n<p>Der zweite ist die kommerzielle Vereinbarung, die die Unabh\u00e4ngigkeit aush\u00f6hlt: faktische Exklusivit\u00e4t, Volumenziele, an die Platzierung eines Produkts gekn\u00fcpfte Verg\u00fctung. Einzeln ist nichts davon unzul\u00e4ssig, in der Summe widersprechen sie der Treuestellung gegen\u00fcber dem Versicherungsnehmer.<\/p>\n<p>Der dritte ist die vergessene Offenlegung der Entsch\u00e4digungen, oft aus Gewohnheit eines Marktes, der sie vor der Revision nicht verlangte.<\/p>\n<p>Der vierte ist der Start vor der Eintragung oder in einer Branche, f\u00fcr die die Zulassungspr\u00fcfung nicht bestanden ist.<\/p>\n<p>Der f\u00fcnfte betrifft die Berufshaftpflicht: eine sp\u00e4t abgeschlossene Deckung, deren Summen und Ausschl\u00fcsse nie mit den tats\u00e4chlich platzierten Risiken abgeglichen wurden, erf\u00fcllt die gesetzliche Voraussetzung nicht belastbar.<\/p>\n<section id=\"faq\">\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zur Gr\u00fcndung eines Maklerb\u00fcros<\/h2>\n<div class=\"question\">\n<h3>Braucht ein Maklerb\u00fcro eine Bewilligung der FINMA?<\/h3>\n<p>Nicht im Sinne der Bewilligung eines Versicherungsunternehmens, sondern eine Eintragung ins FINMA-Register, die f\u00fcr ungebundene Vermittler zwingend ist: Sie d\u00fcrfen ihre T\u00e4tigkeit nur aus\u00fcben, wenn sie eingetragen sind. Seit der Revision werden gebundene Vermittler grunds\u00e4tzlich nicht mehr eingetragen.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Was steht im FINMA-Register der Versicherungsvermittler?<\/h3>\n<p>Es ist ein \u00f6ffentliches Verzeichnis der ungebundenen Versicherungsvermittlerinnen und Versicherungsvermittler, deren T\u00e4tigkeit von diesem Eintrag abh\u00e4ngt. Seit der Revision sind gebundene Vermittler grunds\u00e4tzlich nicht mehr aufgef\u00fchrt, weshalb ein fehlender Eintrag heute anders zu lesen ist als vor 2024. Das Verfahren l\u00e4uft \u00fcber die Plattform der FINMA, und eingetragene ungebundene Vermittler erstatten der Beh\u00f6rde j\u00e4hrlich Bericht.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Woran erkenne ich, ob ich gebunden oder ungebunden bin?<\/h3>\n<p>Das Gesetz beschreibt eine Stellung und keine Vertragsform: Ungebundene stehen in einem Treueverh\u00e4ltnis zu den Versicherungsnehmern und handeln in deren Interesse, alle \u00fcbrigen gelten als gebunden. Eine Exklusivit\u00e4tsvereinbarung, Volumenziele oder eine an die Platzierung eines Produkts gekn\u00fcpfte Verg\u00fctung verschieben diese Stellung. Die Kumulation beider Status ist ohnehin verboten.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Welche Voraussetzungen gelten f\u00fcr die Eintragung?<\/h3>\n<p>Vier kumulative Voraussetzungen: Sitz, Wohnsitz oder Zweigniederlassung in der Schweiz; guter Ruf und Gew\u00e4hr f\u00fcr die Erf\u00fcllung der gesetzlichen Pflichten; die erforderlichen F\u00e4higkeiten und Kenntnisse oder, bei Arbeitgebern, gen\u00fcgend Mitarbeitende, die diese erf\u00fcllen; sowie eine Berufshaftpflichtversicherung oder gleichwertige finanzielle Sicherheiten.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Was kostet die Registrierung?<\/h3>\n<p>Einmalig 350 Franken f\u00fcr nat\u00fcrliche und 750 Franken f\u00fcr juristische Personen. Seit dem 1. Januar 2024 entrichten registrierte Vermittler zus\u00e4tzlich eine j\u00e4hrliche Aufsichtsabgabe, deren Betrag f\u00fcr 2024 auf 475 Franken festgesetzt wurde. Ausbildung und Berufshaftpflicht kommen hinzu.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Muss ein Makler die Entsch\u00e4digungen der Versicherer offenlegen?<\/h3>\n<p>Ungebundene Vermittler m\u00fcssen \u00fcber Entsch\u00e4digungen informieren, die sie von Versicherungsunternehmen oder anderen Dritten erhalten. Das erg\u00e4nzt die allgemeine Informationspflicht zu Name und Adresse, Art der Vermittlung, Zugang zu Angaben \u00fcber die Ausbildung, Identit\u00e4t der bei Verschulden haftenden Person und Bearbeitung der Daten.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<\/section>\n<section id=\"sources\">\n<h2>Quellen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2005\/734\/de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG, SR 961.01), Art. 40, 41, 43, 44 und 45, Stand am 1. Januar 2024<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.finma.ch\/de\/bewilligung\/versicherungsvermittlung\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">FINMA, Versicherungsvermittlung: Register, Eintragungsvoraussetzungen, Geb\u00fchren und Berichterstattung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2019\/758\/de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG, SR 950.1), zur Abgrenzung von den Finanzdienstleistungen<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/section>\n<div class=\"conclusion-box\">\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Ein Maklerb\u00fcro in der Schweiz zu gr\u00fcnden bedeutet eine Kette, in der jedes Glied das n\u00e4chste bestimmt. Die Qualifikation gebunden oder ungebunden entscheidet \u00fcber die Eintragungspflicht. Die Eintragung setzt einen Schweizer Ankn\u00fcpfungspunkt, einen guten Ruf, durch eine Zulassungspr\u00fcfung belegte F\u00e4higkeiten und eine Berufshaftpflicht voraus. Und der Fortbestand der Qualifikation h\u00e4ngt danach davon ab, ob das Verg\u00fctungsmodell zur behaupteten Unabh\u00e4ngigkeit passt. Rechtsform und Kapital, die die ersten Gespr\u00e4che meist dominieren, kommen danach.<\/p>\n<p><strong>RISTER \u2013 Treuhand in Genf<\/strong> kl\u00e4rt Qualifikation und Gesellschaftszweck vor der Gr\u00fcndung, \u00fcbernimmt die Gesellschaft und ihren Handelsregistereintrag und danach Buchhaltung, MWST und L\u00f6hne des B\u00fcros im Rahmen unserer <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/allgemeine-administration-buchhaltung-loehne-steuern\/\">allgemeinen Administration, Buchhaltung, L\u00f6hne und Steuern<\/a>. Wir begleiten nur Projekte, die auf Dauer tragen, und sagen es, wenn ein Schritt fehlt. F\u00fcr ein Gespr\u00e4ch <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\">kontaktieren Sie uns<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in der Schweiz ein Maklerb\u00fcro aufbaut, entscheidet nicht zuerst \u00fcber die Rechtsform. Alles beginnt bei einer gesetzlichen Qualifikation: Sind Sie ein gebundener oder ein ungebundener Versicherungsvermittler? Seit dem revidierten Versicherungsaufsichtsgesetz, in Kraft seit dem 1. 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