{"id":236005,"date":"2026-09-07T11:00:00","date_gmt":"2026-09-07T09:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rister.ch\/?p=236005"},"modified":"2026-09-02T14:39:53","modified_gmt":"2026-09-02T12:39:53","slug":"ingenieurbuero-gruenden-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/bureau-dingenieurs-de\/","title":{"rendered":"Ingenieurb\u00fcro gr\u00fcnden in der Schweiz: der komplette Leitfaden"},"content":{"rendered":"<div class=\"intro-box\">\n<p>Ein Ingenieurb\u00fcro in der Schweiz zu gr\u00fcnden verlangt keine Bundesbewilligung: Der Bund regelt den Ingenieurberuf nicht. Wer aus Deutschland oder \u00d6sterreich kommt, sucht deshalb vergeblich nach dem Vertrauten. Es gibt keine Bauvorlageberechtigung, keine Ingenieurkammer, keine Pflichtmitgliedschaft und keine Gewerbeanmeldung.<\/p>\n<p>Die H\u00fcrde liegt woanders. Sechs Kantone kn\u00fcpfen die Unterschrift unter ein Baugesuch an eine Eintragung oder eine kantonale Bewilligung. Z\u00fcrich geh\u00f6rt nicht dazu, Genf und das Tessin schon. Und diese Eintragung geh\u00f6rt einer Person, nie der Firma: Eine GmbH ohne eingetragenen Ingenieur reicht kein Baugesuch ein.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"table-of-contents\">\n<h3>Inhaltsverzeichnis<\/h3>\n<ol>\n<li><a href=\"#bund\">Ingenieur und Bauingenieur: was geregelt ist und was nicht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kantone\">Die sechs Kantone, die die Unterschrift regeln<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#reg\">Das REG-Register: drei Stufen, nur nat\u00fcrliche Personen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtsform\">Rechtsform, Kapital und Aktion\u00e4rsbindungsvertrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#sia\">SIA-Ordnungen, Vertr\u00e4ge und Berufshaftpflicht<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#mwst\">Die MWST des Ingenieurb\u00fcros, auch bei Auslandsmandaten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#loehne\">L\u00f6hne und Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#fallstricke\">Die Fallstricke, die ein Dossier blockieren<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<h2 id=\"bund\">Ingenieur und Bauingenieur: was geregelt ist und was nicht<\/h2>\n<p>Ausgangspunkt ist ein Satz des Staatssekretariats f\u00fcr Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in seiner Notiz zur Aus\u00fcbung des Ingenieurberufs in der Schweiz: Der Ingenieurberuf als solcher ist nicht reglementiert, geregelt sind nur einzelne Facetten, allen voran der Bauingenieur. Eine Bundesgesetzgebung zur Berufsaus\u00fcbung existiert nicht, weshalb jeder Kanton selbst entscheidet, ob er Kriterien festlegt oder die Aus\u00fcbung frei l\u00e4sst.<\/p>\n<p>Konkret: Maschinen-, Informatik-, Umwelt- oder Life-Sciences-Ingenieure k\u00f6nnen ihr B\u00fcro \u00fcberall in der Schweiz ohne Vorbewilligung er\u00f6ffnen, notfalls mit einem nicht anerkannten ausl\u00e4ndischen Diplom, sofern die Kundschaft es akzeptiert. Geregelt ist das Bauingenieurwesen, und nur in einzelnen Kantonen, weil es die Sicherheit von Bauwerken betrifft. Landesweit reglementiert ist einzig der patentierte Ingenieur-Geometer, der der Eidgen\u00f6ssischen Geometerkommission untersteht und hier nicht behandelt wird.<\/p>\n<p>Die praktische Folge: Ihr Projekt scheitert nie an der Gr\u00fcndung. Es scheitert allenfalls am Tag, an dem Sie in einem reglementierten Kanton Ihr erstes Baugesuch einreichen.<\/p>\n<h2 id=\"kantone\">Die sechs Kantone, die die Unterschrift regeln<\/h2>\n<p>Sechs Kantone haben von ihrer Kompetenz Gebrauch gemacht. In allen \u00fcbrigen, auch in Z\u00fcrich, Bern, Basel, Zug und im Aargau, ist der Beruf frei.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<caption class=\"rister-caption\">Anforderungen der sechs Kantone mit reglementiertem Bauingenieurberuf (SBFI-Notizen Januar 2017 und Mai 2023)<\/caption>\n<thead>\n<tr>\n<th>Kanton<\/th>\n<th>Was verlangt wird<\/th>\n<th>Wof\u00fcr es n\u00f6tig ist<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Genf<\/td>\n<td>Eintrag in die Liste der fachlich qualifizierten Beauftragten (MPQ) nach kantonalem Gesetz L 5 40: Diplom und zwei Jahre Praxis oder Eintrag REG A oder B<\/td>\n<td>Baugesuche unterschreiben und die Bauleitung \u00fcbernehmen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Waadt<\/td>\n<td>Bewilligung zur Berufsaus\u00fcbung, \u00fcblicherweise \u00fcber den REG-Eintrag (drei Jahre Erfahrung)<\/td>\n<td>Baupl\u00e4ne unterschreiben<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Neuenburg<\/td>\n<td>Eintrag im kantonalen Register der Architekten, Bauingenieure, Urbanisten und Raumplaner, mit Bachelor oder Master einer Fachhochschule, der UNIL oder einer ETH<\/td>\n<td>Pl\u00e4ne erstellen, unterschreiben und ausf\u00fchren lassen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Freiburg<\/td>\n<td>REG-Eintrag (drei Jahre Erfahrung); Dienstleistungserbringer ohne Niederlassung erhalten keine formelle Bewilligung, m\u00fcssen die Anerkennung aber beim Einreichen belegen<\/td>\n<td>Baugesuche unterschreiben<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Tessin<\/td>\n<td>Bewilligung des Ordine degli ingegneri e degli architetti del Cantone Ticino (OTIA) nach dem Gesetz LEPIA<\/td>\n<td>Baugesuch einreichen, Bauleitung, Teilnahme an \u00f6ffentlichen Beschaffungen<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Luzern<\/td>\n<td>Eine Ausbildung, aber kein Eintragungsverfahren, keine Standesorganisation, keine Praxisbewilligung<\/td>\n<td>Pr\u00fcfung im Einzelfall, meist auf Gemeindeebene, beim Einreichen des Gesuchs<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<\/div>\n<p>Zwei Pr\u00e4zisierungen sind f\u00fcr ein junges B\u00fcro wesentlich. Die Bewilligung wird unabh\u00e4ngig von der Art der Aus\u00fcbung verlangt: dauerhafte Niederlassung in der Schweiz, aber auch vor\u00fcbergehende Dienstleistung, begrenzt auf 90 Arbeitstage pro Kalenderjahr im Rahmen des Freiz\u00fcgigkeitsabkommens. Ein deutsches B\u00fcro, das punktuell in Genf oder im Tessin arbeitet, unterliegt denselben Anforderungen wie ein einheimisches.<\/p>\n<p>Und umgekehrt: Unterschreibt Ihr B\u00fcro keine Baugesuche, weil Ihre Ingenieure im Unterauftrag arbeiten und der Hauptbeauftragte unterschreibt, bleibt die Aus\u00fcbung auch in reglementierten Kantonen ohne Anerkennung m\u00f6glich. Das ist ebenso eine Frage des Gesch\u00e4ftsmodells wie eine rechtliche, und sie stellt sich vor dem ersten Mandat.<\/p>\n<p>Das Tessin verdient eine eigene Erw\u00e4hnung: Es ist der einzige Kanton, der s\u00e4mtliche Facetten des Ingenieurwesens reglementiert. Neben dem Bauingenieurwesen sind auch die Bereiche Technik und Industrie sowie Wasser, Luft und Boden bewilligungspflichtig. Life-Sciences-Ingenieure in Gesundheit oder medizinischer Forschung fallen nicht darunter.<\/p>\n<h2 id=\"reg\">Das REG-Register: drei Stufen, nur nat\u00fcrliche Personen<\/h2>\n<p>Das REG, die Stiftung der Schweizerischen Register der Fachleute f\u00fcr Ingenieurwesen, Architektur und Umwelt, hat trotz der \u00e4hnlichen Bezeichnung nichts mit dem Handelsregister zu tun. Es ist ein privates Berufsregister, das von den reglementierten Kantonen als Qualifikationsnachweis anerkannt wird, und es dient als Eingangstor f\u00fcr ausl\u00e4ndische Diplome.<\/p>\n<p>Sein Eintragungsreglement kennt drei Stufen. REG A richtet sich an Inhaberinnen und Inhaber eines Masters einer ETH, einer Universit\u00e4t oder einer Fachhochschule oder eines im Pr\u00fcfungsverfahren als gleichwertig beurteilten Titels, mit ausreichender Berufspraxis. REG B steht im Direkteintrag Personen mit einem berufsbef\u00e4higenden Bachelor und drei Jahren Praxis nach dem Abschluss offen, ebenso Inhabern altrechtlicher FH- oder HTL-Diplome unter denselben Bedingungen. \u00dcber das Pr\u00fcfungsverfahren \u00f6ffnet sich REG B weiteren Profilen: ausl\u00e4ndischer Bachelor mit drei Jahren, nicht berufsbef\u00e4higender Bachelor mit vier Jahren, bestehender REG-C-Eintrag mit zwei weiteren Jahren, HF-Diplom oder eidgen\u00f6ssische h\u00f6here Fachpr\u00fcfung mit vier Jahren, EFZ oder Maturit\u00e4t mit sechs Jahren, anderweitig erworbene Kenntnisse mit zw\u00f6lf Jahren. REG C richtet sich an Inhaber eines HF-Diploms oder einer h\u00f6heren Fachpr\u00fcfung.<\/p>\n<div class=\"conseil-rister\">\n<h4>Rat von RISTER<\/h4>\n<p>Das REG-Reglement ist in einem Punkt eindeutig, den viele Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder zu sp\u00e4t entdecken: Eingetragen werden k\u00f6nnen nur nat\u00fcrliche Personen, Ingenieur- und Architekturb\u00fcros sind ausgeschlossen. F\u00fcr die Genfer MPQ-Liste gilt dasselbe. Ihre Gesellschaft wird also nie \u00ab eingetragen \u00bb sein: Sie sind es, oder der Ingenieur, den Sie anstellen. Verl\u00e4sst diese Person das B\u00fcro, geht die Unterschriftsf\u00e4higkeit mit ihr. Die Nachfolge planen Sie am Tag der Anstellung, nicht am Tag der K\u00fcndigung.<\/p>\n<\/div>\n<p>F\u00fcr ein Diplom aus der Europ\u00e4ischen Union f\u00fchrt der schnellste Weg \u00fcber das SBFI. Wer im Herkunftsland vollst\u00e4ndig qualifiziert ist und dessen Diplom in den Anh\u00e4ngen der massgebenden EU-Richtlinie aufgef\u00fchrt ist, erh\u00e4lt innert zwei bis drei Wochen ein SBFI-Schreiben, das den automatischen Eintrag in die kantonalen Register \u00f6ffnet. Fehlt das Diplom in den Anh\u00e4ngen, wird daraus ein Vergleich der Ausbildungen von drei bis vier Monaten, allf\u00e4llige Ausgleichsmassnahmen nicht eingerechnet. Wer im Herkunftsland nicht vollst\u00e4ndig qualifiziert ist, verf\u00fcgt \u00fcber keine gesetzliche Grundlage f\u00fcr eine Anerkennung.<\/p>\n<h2 id=\"rechtsform\">Rechtsform, Kapital und Aktion\u00e4rsbindungsvertrag<\/h2>\n<p>Keine Vorschrift schreibt einem Ingenieurb\u00fcro eine Rechtsform vor. Eine einzelne Person kann als Einzelfirma t\u00e4tig sein, ohne Mindestkapital, mit obligatorischem Handelsregistereintrag ab 100 000 Franken Jahresumsatz. Die GmbH, ab 20 000 Franken voll einbezahltem Stammkapital, passt zu einer oder zwei Personen, die Privatverm\u00f6gen und Berufsrisiko trennen wollen. Die AG, ab 100 000 Franken Kapital mit mindestens 50 000 Franken Einlage, dr\u00e4ngt sich auf, sobald mehrere Partner zusammenkommen.<\/p>\n<p>Das KMU-Portal des Bundes bildet genau diesen Fall ab: vier Partner gr\u00fcnden eine Aktiengesellschaft mit 400 000 Franken Kapital. Es betont einen selten vorweggenommenen Punkt, den Aktion\u00e4rsbindungsvertrag mit Kaufrechten, R\u00fcckkaufrechten, Zusammensetzung des Verwaltungsrats und Blockadeklauseln. Er wird vor der Gr\u00fcndung geregelt, nicht bei der ersten Meinungsverschiedenheit. Dasselbe Portal h\u00e4lt fest, dass keine Emissionsabgabe geschuldet ist, solange das Kapital unter einer Million Franken bleibt, und dass die Anmeldung bei der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht erfolgen muss. Die Gr\u00fcndungsschritte richten sich nach dem OR; wir \u00fcbernehmen sie \u00fcber unsere <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/firmengrundung-in-genf\/\">Dienstleistung Firmengr\u00fcndung<\/a>.<\/p>\n<p>Der Gesellschaftszweck verdient Aufmerksamkeit. Formulieren Sie ihn weit genug f\u00fcr Studien, Bauleitung, Expertisen und Beratung, und pr\u00e4zis genug, um den Berufskategorien zu entsprechen, in denen Sie eine kantonale Eintragung beantragen. In Genf unterscheidet die MPQ-Liste sechs Kategorien, und die Anerkennung erstreckt sich nur auf die im Dossier eingereichten.<\/p>\n<div class=\"rister-cta-inline\">\n<p class=\"rister-cta-kicker\">Ihr Ingenieurb\u00fcro in der Schweiz<\/p>\n<p class=\"rister-cta-title\">Die kantonale Eintragung wird vor der Gr\u00fcndung vorbereitet, nicht danach<\/p>\n<p>Kantonswahl nach dem geltenden Regime, Gesellschaftszweck passend zu Ihren Eintragungskategorien, Aktion\u00e4rsbindungsvertrag, Zeitplan der Diplomanerkennung, MWST-Anmeldung: Die Reihenfolge entscheidet, wann Ihr erstes Mandat unterschrieben wird. RISTER\u00ae strukturiert Ihr Vorhaben von Genf aus.<\/p>\n<p>    <a class=\"rister-cta-button\" href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gespr\u00e4ch vereinbaren<\/a><br \/>\n    <span class=\"rister-cta-note\">RISTER \u2013 Treuhand in Genf, Antwort innert eines Arbeitstages.<\/span>\n<\/div>\n<h2 id=\"sia\">SIA-Ordnungen, Vertr\u00e4ge und Berufshaftpflicht<\/h2>\n<p>Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein erl\u00e4sst die Baunormen, welche die anerkannten Regeln der Baukunde enthalten, und das SBFI h\u00e4lt fest, dass alle in der Schweiz t\u00e4tigen Ingenieure sie einhalten m\u00fcssen, unabh\u00e4ngig davon, ob der Beruf in ihrem Kanton reglementiert ist. F\u00fcr das Vertragsverh\u00e4ltnis massgebend sind die Ordnungen f\u00fcr Leistungen und Honorare: SIA 103 in der Ausgabe 2020 f\u00fcr Bauingenieure, SIA 102 f\u00fcr Architekten, SIA 108 f\u00fcr Ingenieure der Geb\u00e4udetechnik und SIA 112 als Leistungsmodell. Sie beschreiben die Phasen des Mandats, die Leistungsanteile und die Grundlagen der Honorarberechnung. Gesetz sind sie nicht: Sie gelten, weil die Parteien sie in den Vertrag aufnehmen, was praktisch alle \u00f6ffentlichen und institutionellen Bauherrschaften tun.<\/p>\n<p>Die Berufshaftpflichtversicherung folgt derselben Logik. Keines der genannten kantonalen Gesetze verlangt sie als Eintragungsvoraussetzung. Doch ein Ingenieurb\u00fcro haftet f\u00fcr M\u00e4ngel, die Jahre nach der Abnahme auftreten, und kein ernsthaftes Mandat wird ohne Deckungsnachweis unterschrieben. Behandeln Sie sie als Marktzugangsvoraussetzung, nicht als Budgetposition.<\/p>\n<h2 id=\"mwst\">Die MWST des Ingenieurb\u00fcros, auch bei Auslandsmandaten<\/h2>\n<p>Die Steuerpflicht beginnt bei 100 000 Franken Jahresumsatz aus nicht ausgenommenen Leistungen, berechnet auf dem Umsatz im In- und Ausland zusammen. Der Normalsatz liegt seit dem 1. Januar 2024 bei 8,1 Prozent, und die Anmeldung bei der Eidgen\u00f6ssischen Steuerverwaltung muss innert 30 Tagen nach Beginn der Steuerpflicht erfolgen.<\/p>\n<p>Entscheidend f\u00fcr ein Ingenieurb\u00fcro ist Artikel 8 Absatz 1 des Mehrwertsteuergesetzes: Als Ort einer Dienstleistung gilt der Ort, an dem die Empf\u00e4ngerin den Sitz ihrer wirtschaftlichen T\u00e4tigkeit oder die Betriebsst\u00e4tte hat, f\u00fcr welche die Dienstleistung erbracht wird. Eine Studie f\u00fcr eine im Ausland ans\u00e4ssige Bauherrschaft liegt damit im Ausland und unterliegt nicht der Schweizer MWST. Das KMU-Portal formuliert es anders und h\u00e4lt fest, dass Studienmandate f\u00fcr das Ausland nicht den Ausfuhrvorschriften f\u00fcr Waren unterstehen. Ein Vorbehalt: Keine fakturierte MWST bedeutet nicht keine Steuerpflicht. Ein B\u00fcro mit hohem Auslandsanteil f\u00e4hrt oft besser, wenn es sich freiwillig unterstellt, um die Vorsteuer auf Schweizer Aufwendungen zur\u00fcckzufordern, von der Berechnungssoftware bis zur B\u00fcromiete. F\u00fcr Gesellschaften ohne Schweizer Sitz \u00fcbernehmen wir das Mandat als <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/steuervertreter-mwst-schweiz\/\">Steuervertreter f\u00fcr die MWST<\/a>.<\/p>\n<h2 id=\"loehne\">L\u00f6hne und Gesamtarbeitsvertr\u00e4ge<\/h2>\n<p>Ingenieurb\u00fcros unterstehen keinem nationalen Gesamtarbeitsvertrag, sondern kantonalen Vertr\u00e4gen. In Genf ist der Gesamtarbeitsvertrag der Ingenieurb\u00fcros f\u00fcr Bau und Geb\u00e4udetechnik kantonal allgemeinverbindlich, in Kraft vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027, abgeschlossen zwischen dem Genfer Ingenieurverband, vertreten durch die FER Gen\u00e8ve, und den Gewerkschaften Unia R\u00e9gion Gen\u00e8ve und SIT. Er legt die Wochenarbeitszeit auf 42,5 Stunden fest und enth\u00e4lt eine Tabelle der Mindestl\u00f6hne nach Berufskategorie und Erfahrungsjahren; eine Ausdehnung zur Anhebung der Einstiegsminima ist im Gang. Der Kanton Waadt kennt einen eigenen Vertrag f\u00fcr Architektur- und Ingenieurb\u00fcros.<\/p>\n<p>Der Standort bestimmt damit sowohl das Eintragungs- als auch das Lohnregime. Ein B\u00fcro in Z\u00fcrich kennt weder Eintragungspflicht noch allgemeinverbindlichen Vertrag; ein B\u00fcro in Genf kombiniert die MPQ-Liste mit einem allgemeinverbindlichen GAV. Das sind zwei Kostenstrukturen, die vor der Sitzwahl zu modellieren sind.<\/p>\n<h2 id=\"fallstricke\">Die Fallstricke, die ein Dossier blockieren<\/h2>\n<p>Der erste Fallstrick ist strukturell: gr\u00fcnden, B\u00fcros mieten, anstellen, und dann feststellen, dass niemand im Team im Zielkanton ein Baugesuch unterschreiben darf. Die Eintragung ist pers\u00f6nlich, mit einem Schweizer Diplom dauert sie Wochen, mit einem ausl\u00e4ndischen Monate. Sie wird parallel zur Gr\u00fcndung gestartet, nicht danach.<\/p>\n<p>Der zweite betrifft ausl\u00e4ndische B\u00fcros. Wer 90 Tage pro Jahr im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit t\u00e4tig ist, ist von der Anerkennung in reglementierten Kantonen nicht befreit: Das Baugesuch wird nach denselben Anforderungen gepr\u00fcft wie jenes eines einheimischen B\u00fcros. Der dritte betrifft das Diplom selbst: Wer im Herkunftsland nicht vollst\u00e4ndig qualifiziert ist, hat in der Schweiz keine gesetzliche Anerkennungsgrundlage, unabh\u00e4ngig vom tats\u00e4chlichen Niveau.<\/p>\n<p>Der vierte ist eine Begriffsverwechslung, die Zeit kostet: Das REG ist weder das Handelsregister noch ein Firmenverzeichnis. Niemand \u00ab tr\u00e4gt seine Firma ins REG ein \u00bb. Der f\u00fcnfte ist das Denken in ausl\u00e4ndischen Kategorien. In der Schweiz gibt es keine nationale Ingenieurkammer, keine Pflichtmitgliedschaft und kein \u00c4quivalent zur deutschen Bauvorlageberechtigung. Wie beim <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/transportunternehmen-gruenden-schweiz\/\">Transportunternehmen<\/a> oder bei der <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/elektrofirma-gruenden-schweiz\/\">Elektrofirma<\/a> besteht das Schweizer Regime aus pr\u00e4zisen, lokalen Regeln, die Kanton f\u00fcr Kanton zu lesen sind.<\/p>\n<section id=\"faq\">\n<h2>FAQ: Ingenieurb\u00fcro gr\u00fcnden in der Schweiz<\/h2>\n<div class=\"question\">\n<h3>Braucht es eine Bewilligung, um ein Ingenieurb\u00fcro zu gr\u00fcnden?<\/h3>\n<p>Nein, eine Bundesbewilligung existiert nicht, weil der Bund den Ingenieurberuf nicht reglementiert. Sechs Kantone, Genf, Waadt, Neuenburg, Freiburg, Tessin und Luzern, regeln die Aus\u00fcbung des Bauingenieurberufs, und die Anforderung gilt der Person, die Baugesuche unterschreibt, nicht der Gesellschaft. In den \u00fcbrigen Kantonen, auch in Z\u00fcrich, ist der Beruf frei.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Gibt es in der Schweiz eine Bauvorlageberechtigung?<\/h3>\n<p>Nein. Der aus Deutschland bekannte Begriff hat kein Schweizer Gegenst\u00fcck. Was existiert, sind kantonale Register in sechs Kantonen und das private Berufsregister REG, das von diesen Kantonen als Qualifikationsnachweis anerkannt wird. Eine Ingenieurkammer mit Pflichtmitgliedschaft gibt es ebenso wenig wie eine Gewerbeanmeldung.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Kann die GmbH oder AG selbst eingetragen werden?<\/h3>\n<p>Nein. Das REG-Reglement h\u00e4lt fest, dass nur nat\u00fcrliche Personen eingetragen werden k\u00f6nnen, B\u00fcros sind ausdr\u00fccklich ausgeschlossen; die Genfer MPQ-Liste funktioniert gleich. Ihre Gesellschaft st\u00fctzt sich somit auf den Eintrag einer Person, sei es ein Gesellschafter oder ein Angestellter. Verl\u00e4sst diese Person das B\u00fcro, fehlt die Unterschriftsf\u00e4higkeit, bis ein anderer eingetragener Ingenieur vorhanden ist.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Wie wird ein deutsches Ingenieurdiplom anerkannt?<\/h3>\n<p>\u00dcber das SBFI. Ist das Diplom in den Anh\u00e4ngen der massgebenden EU-Richtlinie aufgef\u00fchrt, stellt das SBFI innert zwei bis drei Wochen ein Schreiben aus, das den automatischen Eintrag in die kantonalen Register \u00f6ffnet. Andernfalls folgt ein Vergleich der Ausbildungen von drei bis vier Monaten, ohne allf\u00e4llige Ausgleichsmassnahmen. Voraussetzung ist, dass die gesuchstellende Person im Herkunftsland vollst\u00e4ndig qualifiziert ist.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Welche Rechtsform passt zu einem Ingenieurb\u00fcro?<\/h3>\n<p>Die Einzelfirma f\u00fcr den Start allein, mit Handelsregistereintrag ab 100 000 Franken Umsatz. Die GmbH ab 20 000 Franken Kapital sch\u00fctzt das Privatverm\u00f6gen, was in einem Beruf z\u00e4hlt, dessen Haftung die Bauabnahme \u00fcberdauert. Die AG ab 100 000 Franken, davon 50 000 einbezahlt, ist die \u00fcbliche Wahl bei mehreren Partnern, erg\u00e4nzt durch einen Aktion\u00e4rsbindungsvertrag mit Kaufrechten, Governance und Blockadeklauseln.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Muss ein Ingenieurb\u00fcro auf Auslandsmandate MWST fakturieren?<\/h3>\n<p>Nein. Nach Artikel 8 Absatz 1 MWSTG gilt als Ort einer Dienstleistung der Sitz der Empf\u00e4ngerin, weshalb eine Studie f\u00fcr eine ausl\u00e4ndische Bauherrschaft nicht der Schweizer MWST unterliegt. Eine freiwillige Unterstellung bleibt oft sinnvoll, weil sie den Vorsteuerabzug auf Schweizer Aufwendungen erm\u00f6glicht. Die Umsatzgrenze von 100 000 Franken wird ihrerseits auf dem weltweiten Umsatz berechnet.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<\/section>\n<section id=\"sources\">\n<h2>Quellen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.reg.ch\/assets\/Uploads\/Note_competences_en_matiere_d_ingenierie_fr_2017.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SBFI, Aus\u00fcbung des Ingenieurberufs in der Schweiz, Januar 2017<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.sbfi.admin.ch\/dam\/fr\/sd-web\/FIAAM1R6mF-u\/Architektenberuf_fr.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SBFI, Aus\u00fcbung des Architektenberufs in der Schweiz, Mai 2023<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.reg.ch\/assets\/Uploads\/REG-2022_reglement-sur-linscription-FR_2022.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stiftung der Schweizerischen Register REG, Eintragungsreglement, 2022<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/silgeneve.ch\/legis\/data\/rsg_l5_40.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Genfer Gesetz \u00fcber die Aus\u00fcbung der Berufe des Architekten und des Ingenieurs (LPAI, rsGE L 5 40)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.otia.swiss\/it\/legislazione\/legge-ingegneri-e-architetti-lepia\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">OTIA, Legge sull&#8217;esercizio delle professioni di ingegnere e di architetto (LEPIA), 24. M\u00e4rz 2004<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.kmu.admin.ch\/de\/gruendung-eines-ingenieurbueros\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">KMU-Portal des Bundes, Gr\u00fcndung eines Ingenieurb\u00fcros<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2009\/615\/de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Bundesgesetz \u00fcber die Mehrwertsteuer (MWSTG, SR 641.20), Art. 8 und 10<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.ge.ch\/document\/cct-bureaux-ingenieurs\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton Genf, GAV der Ingenieurb\u00fcros f\u00fcr Bau und Geb\u00e4udetechnik<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/section>\n<div class=\"conclusion-box\">\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Ein Ingenieurb\u00fcro in der Schweiz zu gr\u00fcnden heisst: tiefe administrative H\u00fcrde, hohe fachliche H\u00fcrde. Keine Bundesbeh\u00f6rde filtert den Marktzutritt; sechs Kantone entscheiden je f\u00fcr sich, wer ein Baugesuch unterschreiben darf, und diese F\u00e4higkeit geh\u00f6rt einer eingetragenen nat\u00fcrlichen Person, nie der Gesellschaft. Die richtige Reihenfolge hat drei Schritte: das Regime des Zielkantons pr\u00fcfen, die Eintragung oder Diplomanerkennung starten, dann die Gesellschaft mit passendem Zweck gr\u00fcnden.<\/p>\n<p><strong>RISTER \u2013 Treuhand in Genf<\/strong> begleitet Ingenieurinnen, Ingenieure und Planungsb\u00fcros \u00fcber diese ganze Kette: Gr\u00fcndung, Domizil, Buchhaltung, MWST f\u00fcr Schweizer und ausl\u00e4ndische Mandate, L\u00f6hne nach dem Branchenvertrag. Wir begleiten nur Projekte, die auf Dauer tragen, und sagen es, wenn ein Schritt fehlt. F\u00fcr ein Gespr\u00e4ch <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\">kontaktieren Sie uns<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Ein Ingenieurb\u00fcro in der Schweiz zu gr\u00fcnden verlangt keine Bundesbewilligung: Der Bund regelt den Ingenieurberuf nicht. Wer aus Deutschland oder \u00d6sterreich kommt, sucht deshalb vergeblich nach dem Vertrauten. Es gibt keine Bauvorlageberechtigung, keine Ingenieurkammer, keine Pflichtmitgliedschaft und keine Gewerbeanmeldung. Die H\u00fcrde liegt woanders. 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