{"id":235947,"date":"2026-09-04T09:00:00","date_gmt":"2026-09-04T07:00:00","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rister.ch\/?p=235947"},"modified":"2026-08-31T17:24:28","modified_gmt":"2026-08-31T15:24:28","slug":"bauunternehmen-gruenden-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/bauunternehmen-gruenden-schweiz\/","title":{"rendered":"Bauunternehmen gr\u00fcnden in der Schweiz: LMV 2026-2031, Solidarhaftung und echte Kosten"},"content":{"rendered":"<div class=\"intro-box\">\n<p>Wer in der Schweiz ein Bauunternehmen gr\u00fcndet, braucht daf\u00fcr keine eidgen\u00f6ssische Bewilligung: das Bauhauptgewerbe ist ein freier Beruf. Diese Freiheit t\u00e4uscht. Drei H\u00fcrden kosten mehr als jede Lizenz: der allgemeinverbindliche Landesmantelvertrag, der die L\u00f6hne ab dem ersten Mitarbeiter setzt, die Solidarhaftung, die Sie f\u00fcr die L\u00f6hne Ihrer Subunternehmer geradestehen l\u00e4sst, und die SUVA, die das Risiko der Baustelle bepreist. Dieser Leitfaden nimmt sie der Reihe nach, inklusive des brandneuen LMV 2026-2031, den die Konkurrenz noch nicht gelesen hat.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"table-of-contents\">\n<h3>Inhalt<\/h3>\n<ol>\n<li><a href=\"#freier-beruf\">Ein freier Beruf, wirklich?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#lmv\">Der LMV 2026-2031: was er ab dem ersten Mitarbeiter verlangt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#solidarhaftung\">Die Solidarhaftung: Subunternehmer ohne Verbrennungen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#rechtsform\">Rechtsform, Kapital und Scheinselbstst\u00e4ndigkeit<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#versicherungen\">SUVA, BVG, Haftpflicht: die Risikokosten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kontrollen\">Schwarzarbeit und Baustellenkontrollen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#submissionen\">Submissionen: die Nachweise, die Offerten \u00f6ffnen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#fehler\">Die Fehler, die junge Firmen versenken<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<h2 id=\"freier-beruf\">Ein freier Beruf, wirklich?<\/h2>\n<p>Bundesrechtlich braucht es f\u00fcr ein Maurer-, Tiefbau- oder Generalunternehmen weder Diplom noch Pr\u00fcfung noch Register. Das Handwerk ist nicht umsonst die zweitgr\u00f6sste Gr\u00fcndungsbranche des Landes, mit 5&#8217;733 neuen Firmen im Jahr 2025. Die H\u00fcrde steht nicht am Schalter; sie steht im Betrieb.<\/p>\n<p>Zwei Pr\u00e4zisierungen vorweg. Die Geb\u00e4udetechnik bleibt separat reguliert: Elektroinstallationen verlangen die eidgen\u00f6ssische ESTI-Bewilligung, wie in unserem Leitfaden zum Thema <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/elektrofirma-gruenden-schweiz\/\">Elektrofirma gr\u00fcnden<\/a> beschrieben, und Sanit\u00e4r- und Gasinstallationen laufen \u00fcber Konzessionen der lokalen Werke. Und ein Kanton reguliert das Bauhauptgewerbe selbst: das Tessin verlangt die Eintragung in ein Berufsregister, den albo LEPICOSC, ab 30&#8217;000 Franken Bausumme. Eine Randnotiz f\u00fcr Deutschschweizer Projekte, ein Kernthema f\u00fcr Tessiner Auftr\u00e4ge.<\/p>\n<p>Und weil die halbe Suchresultate-Seite deutsches Recht beschreibt: Handwerkskammer, Gewerbeanmeldung und Meisterpflicht existieren in der Schweiz nicht. Auch das oft kolportierte Gesellschaftskapital von 100&#8217;000 Franken f\u00fcr eine Baufirma ist falsch: eine GmbH entsteht ab 20&#8217;000 Franken Stammkapital, die AG ab 100&#8217;000 Franken, davon die H\u00e4lfte liberiert, f\u00fcr jede Branche gleich.<\/p>\n<h2 id=\"lmv\">Der LMV 2026-2031: was er ab dem ersten Mitarbeiter verlangt<\/h2>\n<p>Der wahre Regulator der Branche ist kollektivrechtlich. Am 12. Dezember 2025 haben der Schweizerische Baumeisterverband und die Gewerkschaften Unia und Syna einen neuen Landesmantelvertrag f\u00fcr das Bauhauptgewerbe abgeschlossen, im Januar 2026 ratifiziert: Rekordlaufzeit von sechs Jahren, rund 80&#8217;000 unterstellte Bauleute, Mindestl\u00f6hne plus 0,2 % im Jahr 2026, neue Regeln zu Arbeits- und Reisezeit und ein Mechanismus, der die Kaufkraft bei Teuerung sichert. F\u00fcr den Arbeitgeber heisst das: Lohnklassen mit Zonen-Minima, geregelte Zuschl\u00e4ge und parit\u00e4tische Kommissionen, die Baustellen tats\u00e4chlich kontrollieren.<\/p>\n<p>Zwei Bausteine geh\u00f6ren dazu. Der flexible Altersr\u00fccktritt FAR erlaubt Bauleuten den Ruhestand ab 60, finanziert durch parit\u00e4tische Beitr\u00e4ge, die fester Teil der Lohnkosten der Branche sind. Und das Ausbaugewerbe untersteht eigenen allgemeinverbindlichen Vertr\u00e4gen je nach Region und Beruf, mit eigenen Skalen und eigenen Kontrollorganen.<\/p>\n<div class=\"conseil-rister\">\n<h4>Empfehlung RISTER<\/h4>\n<p>Bestimmen Sie vor der ersten Offerte, welcher Vertrag Ihre tats\u00e4chliche T\u00e4tigkeit erfasst: LMV Bauhauptgewerbe oder ein Ausbaugewerbe-GAV. Lohnklassen, Zuschl\u00e4ge und parit\u00e4tische Beitr\u00e4ge unterscheiden sich, und eine mit der falschen Skala gerechnete Offerte ist eine Verlustofferte. Das ist die erste Einstellung, die wir mit unseren Baukunden kalibrieren.<\/p>\n<\/div>\n<h2 id=\"solidarhaftung\">Die Solidarhaftung: Subunternehmer ohne Verbrennungen<\/h2>\n<p>Der Bau funktioniert in Subunternehmerketten, und das Schweizer Recht hat sie mit einer Regel eingez\u00e4unt, die kaum ein Gr\u00fcnder kennt: Im Bauwesen haftet der Erstunternehmer solidarisch, wenn seine Subunternehmer die Mindestl\u00f6hne nicht einhalten, nach Artikel 5 des Entsendegesetzes. Zahlt Ihr Subunternehmer, ob schweizerisch oder ausl\u00e4ndisch, seine Equipen zu tief, k\u00f6nnen die Forderungen zu Ihnen hochsteigen.<\/p>\n<p>Das Gesetz bietet einen Ausweg: die Sorgfalt. Lohnnachweise einfordern, Dokumente pr\u00fcfen, die Pflichten vertraglich festschreiben, Belege aufbewahren. Diese dokumentierte Sorgfalt ist kein Papierkram, sie ist Ihr rechtlicher Schutzschild, und seri\u00f6se Bauherren verlangen sie \u00fcber die ganze Kette. Eine junge Firma, die den Prozess ab dem ersten Subvertrag installiert, hebt sich sofort ab.<\/p>\n<h2 id=\"rechtsform\">Rechtsform, Kapital und Scheinselbstst\u00e4ndigkeit<\/h2>\n<p>Keine Rechtsform ist vorgeschrieben. Die Einzelfirma passt zum Handwerker, der allein startet; die GmbH ab 20&#8217;000 Franken wird zur Norm, sobald Personal und Garantien dazukommen, die AG ab 100&#8217;000 Franken f\u00fcr kapitalst\u00e4rkere Strukturen, alles nach den \u00fcblichen Gr\u00fcndungsschritten des OR. Unser Service <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/firmengrundung-in-genf\/\">Firmengr\u00fcndung<\/a> deckt Notar, Handelsregister und Sozialversicherungsanmeldungen ab.<\/p>\n<p>Eine Warnung ist in dieser Branche bares Geld wert: Der Status als Selbstst\u00e4ndiger wird nicht erkl\u00e4rt, sondern von der AHV-Ausgleichskasse anerkannt, nach realen Kriterien: mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmerrisiko, freie Organisation. Der Scheinselbstst\u00e4ndige, der faktisch f\u00fcr einen einzigen Auftraggeber arbeitet, mit dessen Werkzeug und nach dessen Weisungen, wird bei der ersten Kontrolle als Arbeitnehmer requalifiziert, und die Beitr\u00e4ge werden beim Auftraggeber nachgefordert, mit Zins. Wer sein Gesch\u00e4ft auf diesem Modell baut oder solche \u00ab Selbstst\u00e4ndige \u00bb auf seinen Baustellen einsetzt, stapelt eine unsichtbare Soziallast.<\/p>\n<div class=\"rister-cta-inline\">\n<p class=\"rister-cta-kicker\">Gr\u00fcndung und Baulohn<\/p>\n<p class=\"rister-cta-title\">Der Baulohn wird nicht improvisiert, er wird bei der Gr\u00fcndung strukturiert<\/p>\n<p>Anwendbarer Vertrag, Lohnklassen, FAR- und parit\u00e4tische Beitr\u00e4ge, Risikoversicherungen, Sorgfaltsprozess f\u00fcr Subunternehmer: alles wird bei der Gr\u00fcndung aufgesetzt, nicht bei der ersten Kontrolle. RISTER\u00ae gr\u00fcndet Ihre Baufirma und f\u00fchrt danach die am st\u00e4rksten kontrollierte Lohnbuchhaltung der Schweiz.<\/p>\n<p>    <a class=\"rister-cta-button\" href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erstgespr\u00e4ch anfragen<\/a><br \/>\n    <span class=\"rister-cta-note\">Treuhandgesellschaft in Genf, 25 Jahre Erfahrung.<\/span>\n<\/div>\n<h2 id=\"versicherungen\">SUVA, BVG, Haftpflicht: die Risikokosten<\/h2>\n<p>Der Bau ist das historische Kerngebiet der SUVA: Die Unfallversicherung ist dort obligatorisch, und ihre Pr\u00e4mien, berechnet auf dem realen Branchenrisiko, geh\u00f6ren zu den h\u00f6chsten der Wirtschaft. Sie geh\u00f6ren in den Businessplan, ebenso die berufliche Vorsorge ab der gesetzlichen Lohnschwelle. Die Betriebshaftpflicht verlangt kein Gesetz, aber kein Bauherr vergibt eine Baustelle ohne sie: Sch\u00e4den an Nachbarbauten oder Leitungen erreichen schnell Hunderttausende von Franken.<\/p>\n<p>Je nach Markt kommen Erf\u00fcllungsgarantien und vertragliche R\u00fcckbehalte dazu, die \u00fcber Jahre Liquidit\u00e4t binden: der am meisten untersch\u00e4tzte Posten junger Generalunternehmer. Die Marge einer Baustelle liest man nach den Garantien, nicht davor.<\/p>\n<h2 id=\"kontrollen\">Schwarzarbeit und Baustellenkontrollen<\/h2>\n<p>Die Baustelle ist der am st\u00e4rksten kontrollierte Arbeitsplatz der Schweizer Wirtschaft. Das Bundesgesetz gegen die Schwarzarbeit organisiert koordinierte Kontrollen, AHV, Arbeitsbewilligungen, Quellensteuer, und die parit\u00e4tischen Kommissionen der Vertr\u00e4ge schicken ihre eigenen Inspektoren, die L\u00f6hne, Klassen und Arbeitszeiten pr\u00fcfen. Auf gr\u00f6sseren Projekten identifizieren Badge-Systeme jede Person auf dem Platz.<\/p>\n<p>F\u00fcr den korrekten Arbeitgeber sind diese Kontrollen ein Schutz vor unlauterer Konkurrenz. F\u00fcr den ungef\u00e4hren sind sie eine Sanktionsmaschine: Nachzahlungen, Konventionalstrafen, Ausschluss von \u00f6ffentlichen Auftr\u00e4gen. Administrative Disziplin ist hier ein Wettbewerbsvorteil im w\u00f6rtlichen Sinn.<\/p>\n<h2 id=\"submissionen\">Submissionen: die Nachweise, die Offerten \u00f6ffnen<\/h2>\n<p>Ein struktureller Teil der Nachfrage, Strassen, Schulen, subventionierter Wohnbau, l\u00e4uft \u00fcber \u00f6ffentliche Submissionen, und der Zugang ist dokumentarisch. Wer offerieren will, legt seine Nachweise vor: bezahlte AHV- und BVG-Beitr\u00e4ge, Mehrwertsteuer und Steuern im Reinen, Einhaltung des anwendbaren GAV, Unfallversicherung in Kraft. Mehrere Kantone verlangen zus\u00e4tzlich eine Best\u00e4tigung der Arbeitsbedingungen durch die kantonale Arbeitsmarktbeh\u00f6rde.<\/p>\n<p>Diese Dokumente bereitet man vor der ersten Submission vor, nicht am Vorabend der Eingabe: Ein fehlender Nachweis eliminiert die Offerte, egal zu welchem Preis. Das Dossier dauernd aktuell zu halten, ist genau die Last, die unser Service <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/allgemeine-administration-buchhaltung-loehne-steuern\/\">Administration, Buchhaltung und L\u00f6hne<\/a> f\u00fcr Baukunden \u00fcbernimmt.<\/p>\n<h2 id=\"fehler\">Die Fehler, die junge Firmen versenken<\/h2>\n<p>Der erste Fehler sind Offerten mit L\u00f6hnen unterhalb des Vertrags: Die scheinbare Marge wird bei der ersten parit\u00e4tischen Kontrolle zu Konventionalstrafe und Nachzahlung. Der zweite ist blindes Subunternehmertum ohne dokumentierte Sorgfalt, das die Solidarhaftung zu Ihnen hochleitet. Der dritte ist die Scheinselbstst\u00e4ndigkeit, die eigene oder die eines Subunternehmers, deren AHV-Requalifikation eine r\u00fcckwirkende Last beim Auftraggeber schafft.<\/p>\n<p>Dann kommen die Liquidit\u00e4t, aufgefressen von R\u00fcckbehalten und den Zahlungsfristen der Branche, und die Unterversicherung gegen einen Baustellenschaden. Wie beim <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/transportunternehmen-gruenden-schweiz\/\">Transportunternehmen<\/a> gilt die Lektion der Serie hier mehr als \u00fcberall: In kontrollierten Branchen ist Compliance kein Dossier, das man ablegt, sondern eine Organisation.<\/p>\n<section id=\"faq\">\n<h2>FAQ: Bauunternehmen gr\u00fcnden in der Schweiz<\/h2>\n<div class=\"question\">\n<h3>Braucht ein Bauunternehmen in der Schweiz eine Bewilligung?<\/h3>\n<p>Bundesrechtlich nein: Das Bauhauptgewerbe ist frei von Lizenz, Diplomzwang und Register. Zwei Ausnahmen pr\u00e4gen das Terrain: die regulierte Geb\u00e4udetechnik, etwa Elektroinstallationen unter der ESTI-Bewilligung, und der Kanton Tessin, der ab 30&#8217;000 Franken Bausumme die Eintragung in seinen albo LEPICOSC verlangt. Die echten H\u00fcrden sind der allgemeinverbindliche GAV, die Solidarhaftung und die Risikoversicherungen.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Welcher GAV gilt f\u00fcr eine Baufirma?<\/h3>\n<p>Das Bauhauptgewerbe untersteht dem Landesmantelvertrag, dessen Version 2026-2031 am 12. Dezember 2025 mit einer Rekordlaufzeit von sechs Jahren abgeschlossen wurde, mit Zonen-Lohnklassen und dem flexiblen Altersr\u00fccktritt FAR ab 60. Das Ausbaugewerbe untersteht eigenen allgemeinverbindlichen Vertr\u00e4gen je nach Region und Beruf. Die tats\u00e4chliche T\u00e4tigkeit bestimmt die Skala ab dem ersten Mitarbeiter.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Stimmt es, dass eine Baufirma 100&#8217;000 Franken Kapital braucht?<\/h3>\n<p>Nein. Es gibt keine branchenspezifische Kapitalvorschrift: Eine GmbH entsteht ab 20&#8217;000 Franken Stammkapital, eine AG ab 100&#8217;000 Franken, davon 50&#8217;000 liberiert, wie in jeder anderen Branche. Was das Budget wirklich pr\u00e4gt, sind SUVA-Pr\u00e4mien, parit\u00e4tische Beitr\u00e4ge, Garantien und R\u00fcckbehalte, nicht das Gr\u00fcndungskapital.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Was ist die Solidarhaftung im Bauwesen?<\/h3>\n<p>Nach Artikel 5 des Entsendegesetzes haftet der Erstunternehmer, wenn seine Subunternehmer die Mindestl\u00f6hne nicht einhalten, \u00fcber die ganze Kette. Er befreit sich durch nachgewiesene Sorgfalt: eingeforderte Lohnnachweise, gepr\u00fcfte Dokumente, vertraglich fixierte Pflichten. Dieser Prozess ist der Schutzschild jedes Unternehmens, das Auftr\u00e4ge weitergibt.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Kann ich als selbstst\u00e4ndiger Maurer starten?<\/h3>\n<p>Ja, wenn die AHV-Ausgleichskasse den Status anerkennt: mehrere Auftraggeber, eigenes Unternehmerrisiko, freie Organisation. Der Scheinselbstst\u00e4ndige mit einem einzigen Auftraggeber wird bei der ersten Kontrolle als Arbeitnehmer requalifiziert, mit Beitragsnachforderung beim Auftraggeber. Sobald Personal oder Garantien dazukommen, ist die GmbH ab 20&#8217;000 Franken die Referenzform.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Welche Nachweise verlangen \u00f6ffentliche Submissionen?<\/h3>\n<p>Ein stets aktuelles Dossier: bezahlte AHV- und BVG-Beitr\u00e4ge, Mehrwertsteuer und Steuern im Reinen, GAV-Einhaltung, Unfallversicherung in Kraft, und je nach Kanton eine Best\u00e4tigung der Arbeitsmarktbeh\u00f6rde. Ein fehlender Nachweis eliminiert die Offerte unabh\u00e4ngig vom Preis; das Dossier wird dauernd gepflegt, nicht am Vorabend der Eingabe.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<\/section>\n<section id=\"sources\">\n<h2>Quellen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/baumeister.swiss\/arbeit-sozialpartnerschaft\/landesmantelvertrag\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Schweizerischer Baumeisterverband, Landesmantelvertrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/unia.ch\/de\/schwerpunkte\/lmv-bau-2026\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Unia, LMV Bau 2026<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/2003\/158\/de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Entsendegesetz (EntsG, SR 823.20), Art. 5: Solidarhaftung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.far-suisse.ch\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Stiftung FAR, Flexibler Altersr\u00fccktritt im Bauhauptgewerbe<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.suva.ch\/de-ch\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SUVA, Obligatorische Unfallversicherung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www4.ti.ch\/dt\/temi\/albo-delle-imprese\/albo-delle-imprese\/albo-delle-imprese\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton Tessin, Albo delle imprese (LEPICOSC)<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/section>\n<div class=\"conclusion-box\">\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Ein Bauunternehmen zu gr\u00fcnden ist einfach; eines zu halten ist Disziplinarbeit. Der LMV setzt die L\u00f6hne ab dem ersten Bauarbeiter, die Solidarhaftung steigt die Subunternehmerkette zu Ihnen hoch, die SUVA bepreist das Risiko, und die Baustelle ist der am st\u00e4rksten kontrollierte Arbeitsplatz des Landes. Wer diese Regeln von der Gr\u00fcndung an in Preise und Prozesse einbaut, macht aus der H\u00fcrde einen Vorteil: Er besteht Kontrollen, gewinnt Submissionen und schl\u00e4ft ruhig.<\/p>\n<p>RISTER\u00ae ist eine Treuhandgesellschaft mit Sitz in Genf und 25 Jahren Erfahrung. Wir <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/firmengrundung-in-genf\/\">gr\u00fcnden Ihre Gesellschaft<\/a> mit dem richtigen Vertrag, den richtigen Kassen und dem Submissionsdossier, und f\u00fchren danach Buchhaltung, Mehrwertsteuer und den Baulohn. F\u00fcr ein Erstgespr\u00e4ch <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\">schreiben Sie uns<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in der Schweiz ein Bauunternehmen gr\u00fcndet, braucht daf\u00fcr keine eidgen\u00f6ssische Bewilligung: das Bauhauptgewerbe ist ein freier Beruf. Diese Freiheit t\u00e4uscht. 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