{"id":235875,"date":"2026-08-31T14:14:16","date_gmt":"2026-08-31T12:14:16","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rister.ch\/?p=235875"},"modified":"2026-08-31T14:22:23","modified_gmt":"2026-08-31T12:22:23","slug":"sicherheitsfirma-gruenden-schweiz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/sicherheitsfirma-gruenden-schweiz\/","title":{"rendered":"Sicherheitsfirma gr\u00fcnden in der Schweiz: Bewilligung, Kosten und Fristen je Kanton"},"content":{"rendered":"<div class=\"intro-box\">\n<p>Wer in der Schweiz eine Sicherheitsfirma gr\u00fcnden will, braucht eine kantonale Betriebsbewilligung, und zwar vor der Aufnahme der T\u00e4tigkeit. Eine Bundesbewilligung gibt es nicht: sechs Westschweizer Kantone teilen sich ein Konkordat, Z\u00fcrich, Bern und St. Gallen wenden je eigenes Recht an. In Z\u00fcrich kostet die Bewilligung 400 Franken und muss drei Monate im Voraus eingereicht werden, in St. Gallen 500 Franken bei vier Jahren G\u00fcltigkeit und einer Haftpflichtdeckung von mindestens f\u00fcnf Millionen Franken.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"table-of-contents\">\n<h3>Inhalt<\/h3>\n<ol>\n<li><a href=\"#kantonale-zustaendigkeit\">Warum es keine Bundesbewilligung gibt<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#bewilligungspflicht\">Welche Dienstleistungen bewilligungspflichtig sind<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#voraussetzungen\">Voraussetzungen an Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Personal<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#binnenmarkt\">Eine Bewilligung, schweizweite Wirkung<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#gebuehren\">Geb\u00fchren und Fristen im Kantonsvergleich<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#gav\">Der GAV ab zehn Angestellten<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#stolpersteine\">Stolpersteine, die Gesuche scheitern lassen<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<h2 id=\"kantonale-zustaendigkeit\">Warum es keine Bundesbewilligung gibt<\/h2>\n<p>Die private Sicherheit ist in der Schweiz kantonal geregelt. Sechs Westschweizer Kantone, Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura, haben am 18. Oktober 1996 das Konkordat \u00fcber die Sicherheitsunternehmen unterzeichnet. Es gibt ihnen ein gemeinsames Regelwerk und eine Bewilligung, die in allen sechs Kantonen gilt. Alle \u00fcbrigen Kantone legiferieren allein.<\/p>\n<p>Das ist kein historischer Zufall. Die Deutschschweizer Kantone haben 2017 eine vergleichbare interkantonale Vereinbarung angestossen; sie scheiterte, weil mehrere Kantone stattdessen eigene kantonale Regelungen vorzogen. Daraus ist der heutige Flickenteppich entstanden, und deshalb ist die Wahl des Sitzkantons eine regulatorische und keine administrative Entscheidung.<\/p>\n<h2 id=\"bewilligungspflicht\">Welche Dienstleistungen bewilligungspflichtig sind<\/h2>\n<p>Z\u00fcrich f\u00fchrt die klarste Abgrenzung der ganzen Schweiz, mit einer Positiv- und einer Negativliste. Als bewilligungspflichtige Sicherheitsdienstleistungen gelten Kontroll- und Aufsichtsdienste, namentlich T\u00fcrsteherdienste, Bewachungs- und \u00dcberwachungsdienste, Schutzdienste f\u00fcr Personen und G\u00fcter mit erh\u00f6hter Gef\u00e4hrdung sowie Sicherheitstransporte von Personen, G\u00fctern und Wertsachen.<\/p>\n<h3>Was ausdr\u00fccklich nicht darunterf\u00e4llt<\/h3>\n<ul>\n<li>Kontroll-, Aufsichts- und Verkehrsdienste von untergeordneter Bedeutung, namentlich Ticketkontrollen, Kassadienste sowie Besucherleit- und Besucherbetreuungsdienste<\/li>\n<li>Zentralendienste ohne direkten Kontakt mit dem Publikum<\/li>\n<li>Private Ausnahmetransportbegleiter, die bereits \u00fcber eine Polizeibewilligung verf\u00fcgen<\/li>\n<\/ul>\n<h3>Zwei Ausnahmen, die in Wahrheit Zusatzbewilligungen sind<\/h3>\n<p>Verkehrsregelungen durch private Verkehrsdienste fallen zwar nicht unter die Sicherheitsbewilligung, verlangen aber gem\u00e4ss Artikel 67 Absatz 3 der Signalisationsverordnung pro Kanton eine eigene Bewilligung. Zust\u00e4ndig ist in Z\u00fcrich die Verkehrspolizei der Kantonspolizei.<\/p>\n<p>Detektivt\u00e4tigkeiten sind ebenfalls ausgenommen, unterstehen daf\u00fcr dem kantonalen Gesetz \u00fcber die Gesch\u00e4ftsagenten, Liegenschaftsvermittler und Privatdetektive. Wer Bewachung mit Ermittlungen oder mit Verkehrsdiensten kombiniert, braucht also zwei oder drei Bewilligungen, nicht eine.<\/p>\n<h3>T\u00fcrsteher im Gastgewerbe<\/h3>\n<p>Die Anforderungen an das Sicherheitspersonal von Gastgewerbebetrieben, insbesondere an T\u00fcrsteherinnen und T\u00fcrsteher, sind in Z\u00fcrich im Gastgewerbegesetz geregelt. F\u00fcr dessen Vollzug sind die Gemeinden zust\u00e4ndig, nicht die Kantonspolizei. Wer T\u00fcrsteherdienste anbietet, hat damit zwei Ansprechstellen statt einer.<\/p>\n<h2 id=\"voraussetzungen\">Voraussetzungen an Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung und Personal<\/h2>\n<p>Die Betriebsbewilligung ist in Z\u00fcrich f\u00fcr die aktuelle Gesch\u00e4ftsf\u00fchrerin oder den aktuellen Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer g\u00fcltig. Wechselt diese Person, erlischt die Bewilligung. S\u00e4mtliche wesentlichen \u00c4nderungen sind zu melden.<\/p>\n<h3>Anforderungen an das Sicherheitspersonal<\/h3>\n<p>Die Unternehmen sind daf\u00fcr verantwortlich, dass alle Mitarbeitenden, die im Kanton Z\u00fcrich Sicherheitsdienstleistungen erbringen, folgende Voraussetzungen erf\u00fcllen:<\/p>\n<ul>\n<li>Schweizer Staatsangeh\u00f6rigkeit, Staatsangeh\u00f6rigkeit eines EU- oder EFTA-Staates oder eine Niederlassungsbewilligung C<\/li>\n<li>Handlungsf\u00e4higkeit<\/li>\n<li>Keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens, nachzuweisen mit einem Strafregisterauszug aus der Schweiz und aus dem Wohnsitzland<\/li>\n<li>Praktische und theoretische Ausbildung sowie regelm\u00e4ssige Weiterbildung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Inhalt und Umfang der Aus- und Weiterbildung liegen in Z\u00fcrich in der Verantwortung des Unternehmens und m\u00fcssen auf die konkreten Aufgaben zugeschnitten sein. St. Gallen ist pr\u00e4ziser und verlangt f\u00fcr das Sicherheitspersonal einen Grundkurs von mindestens 20 Stunden nach den Vorgaben des Branchenverbands.<\/p>\n<div class=\"important-box\">\n<h4>Wichtig<\/h4>\n<p>Die Bewilligungspflicht gilt auch f\u00fcr Privatpersonen mit Wohnsitz im Ausland und f\u00fcr Unternehmen mit Sitz im Ausland. Sie gilt ebenso f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende, Personengesellschaften und juristische Personen: wer allein arbeitet, ist nicht befreit. Ein Verwaltungsratsmandat ersetzt die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung im Bewilligungssinn nicht, denn die Bewilligung ist an die gepr\u00fcfte Person gebunden.<\/p>\n<\/div>\n<h3>Was St. Gallen pr\u00fcft<\/h3>\n<p>St. Gallen verlangt Gew\u00e4hr nach Vorleben und Ausbildung f\u00fcr eine einwandfreie Aufgabenerf\u00fcllung. Gegen die Gesuchstellerin oder den Gesuchsteller darf kein Strafverfahren laufen, und innerhalb der letzten f\u00fcnf Jahre vor Gesuchseinreichung darf keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens vorliegen, das mit der beabsichtigten T\u00e4tigkeit unvereinbar ist. Gegen die Person und das Unternehmen d\u00fcrfen keine Verlustscheine bestehen, und die erforderlichen Rechtskenntnisse sind auszuweisen.<\/p>\n<p>Zum Gesuch geh\u00f6ren unter anderem eine Kopie der Identit\u00e4tskarte, ein beglaubigter Handelsregisterauszug, ein Lebenslauf mit den bisherigen beruflichen T\u00e4tigkeiten, vorhandene Zeugnisse und Zertifikate, der Nachweis der Haftpflichtversicherung \u00fcber mindestens f\u00fcnf Millionen Franken, die Vorlage eines Dienstausweises sowie Angaben zu Beschriftung und Farben der Firmenfahrzeuge.<\/p>\n<div class=\"rister-cta-inline\">\n<p class=\"rister-cta-kicker\">Gr\u00fcndung und Bewilligung<\/p>\n<p class=\"rister-cta-title\">Der Sitzkanton entscheidet \u00fcber das anwendbare Recht<\/p>\n<p>Reichweite der Bewilligung, Anforderungen an die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, Zweckartikel in den Statuten, Haftpflichtdeckung: das geh\u00f6rt in die Gr\u00fcndungsunterlagen und l\u00e4sst sich sp\u00e4ter nur mit einer Statuten\u00e4nderung korrigieren. RISTER\u00ae gr\u00fcndet Ihre Gesellschaft mit Blick auf die Bewilligung, die Sie danach beantragen werden.<\/p>\n<p>    <a class=\"rister-cta-button\" href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erstgespr\u00e4ch anfragen<\/a><br \/>\n    <span class=\"rister-cta-note\">Treuhandgesellschaft in Genf, 25 Jahre Erfahrung.<\/span>\n<\/div>\n<h2 id=\"binnenmarkt\">Eine Bewilligung, schweizweite Wirkung<\/h2>\n<p>Zwei Mechanismen sorgen daf\u00fcr, dass eine einzige Bewilligung weit tr\u00e4gt. Innerhalb des Konkordats gilt die Bewilligung eines der sechs Kantone in allen sechs, w\u00e4hrend vier Jahren und erneuerbar. Zu melden ist einzig die Er\u00f6ffnung einer Zweigniederlassung im betreffenden Kanton.<\/p>\n<p>Ausserhalb des Konkordats wirkt das Binnenmarktgesetz. St. Gallen sagt es unmissverst\u00e4ndlich: Bewilligungen anderer Kantone mit gleichwertigen Anforderungen, genannt werden Aargau und Basel-Land, gelten grunds\u00e4tzlich auch im Kanton St. Gallen. Z\u00fcrich verlangt ebenfalls keine zus\u00e4tzliche Bewilligung, wenn Sie als Sicherheitsunternehmen mit Sitz in der Schweiz eine g\u00fcltige Betriebsbewilligung eines anderen Kantons besitzen, die die in Z\u00fcrich erbrachten Dienstleistungen abdeckt.<\/p>\n<h3>Die Auflagen der kostenlosen Variante<\/h3>\n<p>St. Gallen bezeichnet die Anerkennung ausdr\u00fccklich als kostenlose Variante, kn\u00fcpft sie aber an Bedingungen, die im Betrieb Aufwand bedeuten:<\/p>\n<ul>\n<li>Versicherungsdeckung von mindestens f\u00fcnf Millionen Franken<\/li>\n<li>Einhaltung des Gesamtarbeitsvertrags ab zehn Sicherheitsangestellten<\/li>\n<li>Meldung jedes Einsatzes an die Fachstelle SIWAS der Kantonspolizei, mit Auftraggeber, Anlass, Auftragsort und Zeitraum, Mannschaftsverzeichnis und verantwortlichem Einsatzleiter samt Telefonnummer<\/li>\n<li>Die Sicherheitsangestellten m\u00fcssen bei einem Schweizer Polizeikorps gemeldet beziehungsweise bewilligt sein<\/li>\n<li>Zustellung einer Kopie der ausserkantonalen Bewilligung<\/li>\n<\/ul>\n<div class=\"conseil-rister\">\n<h4>Empfehlung RISTER<\/h4>\n<p>Bestimmen Sie zuerst die Kantone, in denen Sie tats\u00e4chlich verkaufen werden, und w\u00e4hlen Sie danach den Sitz, der diesen Markt mit den wenigsten Verfahren abdeckt. Ein Westschweizer Sitz liefert eine Bewilligung f\u00fcr sechs Kantone, ein Deutschschweizer Sitz liefert eine Bewilligung, die anderswo anerkannt werden muss. Beides funktioniert, aber die Reihenfolge ist entscheidend: erst der Markt, dann der Sitz, dann die Statuten.<\/p>\n<\/div>\n<h2 id=\"gebuehren\">Geb\u00fchren und Fristen im Kantonsvergleich<\/h2>\n<p>Die Bewilligungsgeb\u00fchren sind \u00fcberschaubar. Massgebend f\u00fcr den Starttermin sind die Fristen, und sie werden regelm\u00e4ssig untersch\u00e4tzt, weil die Gesellschaft bereits bestehen muss, bevor das Gesuch \u00fcberhaupt eingereicht werden kann.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<thead>\n<tr>\n<th>Kanton<\/th>\n<th>Geb\u00fchr<\/th>\n<th>G\u00fcltigkeit<\/th>\n<th>Frist<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Z\u00fcrich<\/td>\n<td>400 Franken, in Rechnung gestellt nach Eingang des Antrags und sofort f\u00e4llig<\/td>\n<td>Unbefristet, aber an die Person der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung gebunden<\/td>\n<td>Vollst\u00e4ndiges Gesuch mindestens 3 Monate vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>St. Gallen<\/td>\n<td>500 Franken<\/td>\n<td>4 Jahre<\/td>\n<td>Vollst\u00e4ndiges Dossier mit beglaubigtem Handelsregisterauszug und Versicherungsnachweis<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Bern<\/td>\n<td>Nach kantonalem Tarif<\/td>\n<td>Unbefristet<\/td>\n<td>Gesuch sp\u00e4testens 30 Tage vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit, 15 Tage f\u00fcr die Anerkennung einer ausserkantonalen Bewilligung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Genf (Konkordat)<\/td>\n<td>500 Franken f\u00fcr den Betrieb, 300 f\u00fcr die Anstellung von Personal, 500 f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Pr\u00fcfung<\/td>\n<td>4 Jahre, g\u00fcltig in sechs Kantonen<\/td>\n<td>Dossier nach offiziellem Kalender und vor der Pr\u00fcfung<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Waadt (Konkordat)<\/td>\n<td>500 Franken f\u00fcr die Bewilligung, 500 f\u00fcr eine vollst\u00e4ndige Pr\u00fcfungssession, insgesamt 1000 bis 2000 Franken<\/td>\n<td>4 Jahre, g\u00fcltig in sechs Kantonen<\/td>\n<td>Rund 15 Tage bei einfachem Dossier, rund 3 Monate bei Schwierigkeiten<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p class=\"rister-caption\">Quellen: zh.ch, sg.ch, police.be.ch, ge.ch, vd.ch. Stand 31. August 2026, vor Einreichung bei der Beh\u00f6rde zu best\u00e4tigen.<\/p>\n<\/div>\n<p>Die Z\u00fcrcher Geb\u00fchr von 400 Franken beruht auf \u00a7 59c Absatz 4 des Polizeigesetzes in Verbindung mit \u00a7 3 lit. c der Geb\u00fchrenordnung f\u00fcr die Verwaltungsbeh\u00f6rden vom 30. Juni 1966. Zust\u00e4ndig ist die Sicherheitsdirektion, Abteilung Gewerbebewilligungen, am Neum\u00fchlequai 8 in 8090 Z\u00fcrich.<\/p>\n<h2 id=\"gav\">Der GAV ab zehn Angestellten<\/h2>\n<p>Der Gesamtarbeitsvertrag f\u00fcr die private Sicherheitsbranche ist allgemeinverbindlich erkl\u00e4rt. Er gilt f\u00fcr Unternehmen ab zehn Angestellten sowie f\u00fcr die Mitglieder des Arbeitgeberverbands. Er legt Mindestl\u00f6hne fest, eine Jahresarbeitszeit zwischen 1801 und 2300 Stunden sowie einen Zeitzuschlag von 10 Prozent f\u00fcr Nachtarbeit zwischen 23.00 und 06.00 Uhr, f\u00fcr Sonntagsarbeit und f\u00fcr Feiertage.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<thead>\n<tr>\n<th>Kategorie<\/th>\n<th>Geltungsbereich<\/th>\n<th>Mindestlohn im ersten Dienstjahr<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>A, im Monatslohn<\/td>\n<td>Vertragliches Pensum zwischen 1801 und 2300 Stunden pro Kalenderjahr<\/td>\n<td>54 270 Franken bei einer Jahresarbeitszeit von 2000 Stunden, bis 62 755 Franken ab dem dreizehnten Dienstjahr<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>B, im Monatslohn Teilzeit<\/td>\n<td>Zwischen 901 und 1800 Stunden pro Kalenderjahr<\/td>\n<td>35 560 Franken bei einer Jahresarbeitszeit von 1400 Stunden<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>C, im Stundenlohn<\/td>\n<td>Bis 900 Stunden pro Kalenderjahr<\/td>\n<td>24.15 Franken pro Stunde ohne Ferienentsch\u00e4digung, Ans\u00e4tze per 1. Januar 2026 um 2 Prozent erh\u00f6ht<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p class=\"rister-caption\">Quelle: Gesamtarbeitsvertrag f\u00fcr die private Sicherheitsbranche, in Kraft seit 1. Juli 2014, Stand 1. Januar 2026.<\/p>\n<\/div>\n<p>Drei Positionen fehlen in Businesspl\u00e4nen fast immer. Dienstkleidung und Ausr\u00fcstung gehen zulasten des Arbeitgebers. Wer den eidgen\u00f6ssischen Fachausweis f\u00fcr Sicherheit und Bewachung oder f\u00fcr Personen- und Objektschutz besitzt, erh\u00e4lt zus\u00e4tzlich zum Mindestlohn eine Zulage von mindestens 200 Franken pro Monat. Die Lohnfortzahlung bei Krankheit und Mutterschaft betr\u00e4gt mindestens 80 Prozent des durchschnittlichen AHV-pflichtigen Lohns, den dreizehnten Monatslohn eingeschlossen, ab dem zweiten Tag.<\/p>\n<div class=\"conseil-rister\">\n<h4>Empfehlung RISTER<\/h4>\n<p>Rechnen Sie die Schwelle von zehn Angestellten durch, bevor Sie einstellen. Der Schritt von neun auf elf Mitarbeitende bringt die gesamte Lohnsumme in den Geltungsbereich des allgemeinverbindlichen GAV, Nacht- und Sonntagszuschl\u00e4ge inbegriffen. Bei einem Nachtbewachungsauftrag sind diese 10 Prozent bezahlte, aber nicht verrechnete Stunden: sie geh\u00f6ren ab der ersten Offerte in den Verkaufspreis. Unsere <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/allgemeine-administration-buchhaltung-loehne-steuern\/\">Lohnbuchhaltung<\/a> bildet das ab der ersten Lohnabrechnung ab.<\/p>\n<\/div>\n<p>Wer die Equipe mit tempor\u00e4rem Personal erg\u00e4nzt, umgeht die Bewilligungspflicht nicht: der \u00fcberlassene Agent braucht ebenfalls eine Bewilligung, und das verleihende Unternehmen untersteht dem Arbeitsvermittlungsgesetz. Die Bedingungen dazu stehen in unserem Beitrag zur <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/personalvermittlung-schweiz-gruenden-bewilligung\/\">Gr\u00fcndung einer Personalvermittlung mit Bewilligung<\/a>.<\/p>\n<h2 id=\"stolpersteine\">Stolpersteine, die Gesuche scheitern lassen<\/h2>\n<p>Ablehnungen und Verz\u00f6gerungen betreffen selten die Gesch\u00e4ftsidee. Sie betreffen Formalien, die sich vor der Einreichung g\u00fcnstig korrigieren lassen und danach teuer werden.<\/p>\n<ol>\n<li><strong>Die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung erf\u00fcllt die Voraussetzungen nicht.<\/strong> Ohne Schweizer, EU- oder EFTA-Staatsangeh\u00f6rigkeit braucht es eine Niederlassungsbewilligung C. Das pr\u00fcft man, bevor die Gesellschaft gegr\u00fcndet wird.<\/li>\n<li><strong>Der Zweckartikel deckt die T\u00e4tigkeit nicht.<\/strong> Ein allgemein formulierter Zweck zwingt zur Statuten\u00e4nderung und damit zu einem zweiten Gang zur Urkundsperson.<\/li>\n<li><strong>Die Haftpflichtdeckung kommt zu sp\u00e4t.<\/strong> F\u00fcnf Millionen Franken Deckung werden verhandelt, und der Versicherer will wissen, welche T\u00e4tigkeiten geplant sind und wer die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung \u00fcbernimmt.<\/li>\n<li><strong>Die Frist wird verpasst.<\/strong> Drei Monate in Z\u00fcrich und 30 Tage in Bern laufen ab dem vollst\u00e4ndigen Gesuch, nicht ab dem ersten Kontakt mit der Beh\u00f6rde.<\/li>\n<li><strong>Der Wechsel der Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung wird nicht gemeldet.<\/strong> In Z\u00fcrich ist die Bewilligung an diese Person gebunden und erlischt mit ihr.<\/li>\n<li><strong>Die T\u00e4tigkeit beginnt vor der Bewilligung.<\/strong> Im Konkordatsgebiet ist der Betrieb ohne Bewilligung mit Busse bedroht, wobei auch Fahrl\u00e4ssigkeit, Versuch und Gehilfenschaft strafbar sind.<\/li>\n<\/ol>\n<section id=\"faq\">\n<h2>H\u00e4ufige Fragen zur Gr\u00fcndung einer Sicherheitsfirma<\/h2>\n<div class=\"question\">\n<h3>Braucht eine Sicherheitsfirma in der Schweiz eine Bewilligung?<\/h3>\n<p>Ja. Erforderlich ist eine kantonale Betriebsbewilligung, und zwar vor Aufnahme der T\u00e4tigkeit. Eine Bundesbewilligung f\u00fcr Sicherheitsdienstleistungen innerhalb der Schweiz existiert nicht. In den sechs Westschweizer Konkordatskantonen Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura gilt die Bewilligung vier Jahre und in allen sechs Kantonen. Z\u00fcrich, Bern, St. Gallen und die \u00fcbrigen Kantone erteilen ihre Bewilligungen nach eigenem Recht.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Was kostet eine Betriebsbewilligung?<\/h3>\n<p>In Z\u00fcrich betr\u00e4gt die Geb\u00fchr 400 Franken, in St. Gallen 500 Franken bei vier Jahren G\u00fcltigkeit. Im Konkordatsgebiet kostet die Bewilligung in Genf 500 Franken f\u00fcr den Betrieb, 300 Franken f\u00fcr die Anstellung von Personal und 500 Franken f\u00fcr die vollst\u00e4ndige Pr\u00fcfung; in der Waadt liegt das Total mit Pr\u00fcfung zwischen 1000 und 2000 Franken. Nicht enthalten sind die Gr\u00fcndung der Gesellschaft, die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume und die Jahrespr\u00e4mie der Haftpflichtversicherung \u00fcber f\u00fcnf Millionen Franken.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Gilt eine kantonale Bewilligung in der ganzen Schweiz?<\/h3>\n<p>H\u00e4ufig ja, \u00fcber zwei verschiedene Wege. Eine Konkordatsbewilligung gilt direkt in allen sechs Westschweizer Unterzeichnerkantonen. Ausserhalb greift das Binnenmarktgesetz: Bewilligungen von Kantonen mit gleichwertigen Anforderungen werden grunds\u00e4tzlich anerkannt, St. Gallen nennt dazu ausdr\u00fccklich Aargau und Basel-Land, und Z\u00fcrich verzichtet in diesem Fall auf eine eigene Bewilligung. Die Anerkennung bleibt an Auflagen gebunden, namentlich f\u00fcnf Millionen Franken Deckung und die Meldung jedes Einsatzes.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Welche Voraussetzungen muss das Sicherheitspersonal erf\u00fcllen?<\/h3>\n<p>In Z\u00fcrich m\u00fcssen alle Mitarbeitenden, die Sicherheitsdienstleistungen erbringen, Schweizer Staatsangeh\u00f6rige, Staatsangeh\u00f6rige eines EU- oder EFTA-Staates oder Inhaber einer Niederlassungsbewilligung C sein. Verlangt werden zudem Handlungsf\u00e4higkeit, keine Verurteilung wegen eines Verbrechens oder Vergehens, nachgewiesen mit Strafregisterausz\u00fcgen aus der Schweiz und dem Wohnsitzland, sowie eine praktische und theoretische Ausbildung mit regelm\u00e4ssiger Weiterbildung. St. Gallen verlangt zus\u00e4tzlich einen Grundkurs von mindestens 20 Stunden.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Gilt der Gesamtarbeitsvertrag ab der Gr\u00fcndung?<\/h3>\n<p>Der allgemeinverbindlich erkl\u00e4rte Gesamtarbeitsvertrag f\u00fcr die private Sicherheitsbranche gilt f\u00fcr Unternehmen ab zehn Angestellten sowie f\u00fcr Mitglieder des Arbeitgeberverbands. Ein Unternehmen, das unterhalb dieser Schwelle startet, untersteht ihm nicht allein aufgrund seiner T\u00e4tigkeit. Die Schwelle sollte trotzdem fr\u00fch gerechnet werden, weil ihr \u00dcberschreiten die gesamte Lohnsumme in ein Regime mit Mindestl\u00f6hnen, Nacht- und Sonntagszuschl\u00e4gen und erh\u00f6htem Ferienanspruch bringt.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Braucht auch eine Einzelperson eine Bewilligung?<\/h3>\n<p>Ja. Die Bewilligungspflicht gilt f\u00fcr Selbst\u00e4ndigerwerbende, Personengesellschaften und juristische Personen gleichermassen. Sie gilt ausserdem f\u00fcr Privatpersonen mit Wohnsitz im Ausland und f\u00fcr Unternehmen mit Sitz im Ausland, die im betreffenden Kanton Sicherheitsdienstleistungen erbringen wollen. Eine Firma ohne Bewilligung ist nicht weniger formell, sondern unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<\/section>\n<section id=\"sources\">\n<h2>Quellen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.zh.ch\/de\/wirtschaft-arbeit\/gewerbe-betriebsbewilligungen\/private-sicherheitsunternehmen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton Z\u00fcrich, private Sicherheitsunternehmen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.zh.ch\/de\/wirtschaft-arbeit\/gewerbe-betriebsbewilligungen\/private-sicherheitsunternehmen\/betriebsbewilligung-sicherheitsunternehmen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton Z\u00fcrich, Betriebsbewilligung beantragen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.sg.ch\/sicherheit\/kantonspolizei\/sprengstoff--waffen--sicherheitsfirmen--alarmanlagen-und-sportve\/sicherheitsfirmen--waffen--sprengstoffe\/sicherheitsfirmen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton St. Gallen, Sicherheitsfirmen und Privatdetektive<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.police.be.ch\/de\/start\/dienstleistungen\/informationen-fuer-gemeinden--partner--bedrohungsmanagement\/private-sicherheitsunternehmen.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kantonspolizei Bern, private Sicherheitsunternehmen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/silgeneve.ch\/legis\/?rsg_i2_14.htm\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Konkordat \u00fcber die Sicherheitsunternehmen vom 18. Oktober 1996<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.vd.ch\/prestation\/demander-une-autorisation-dexploiter-une-entreprise-de-securite-et-ou-une-centrale-dalarme\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton Waadt, Bewilligung zum Betrieb eines Sicherheitsunternehmens<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/vssu.org\/fr\/convention-collective\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen, Gesamtarbeitsvertrag<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.ge.ch\/document\/cct-securite\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Gesamtarbeitsvertrag Sicherheit, Stand 1. Januar 2026<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/section>\n<div class=\"conclusion-box\">\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Eine Sicherheitsfirma in der Schweiz zu gr\u00fcnden ist weniger eine Kapitalfrage als eine Frage der Reihenfolge und des Sitzkantons. Der Sitz bestimmt das anwendbare Recht und die Reichweite der Bewilligung, die Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung muss die Voraussetzungen pers\u00f6nlich erf\u00fcllen, die Haftpflichtdeckung von f\u00fcnf Millionen Franken wird vor der Einreichung verhandelt, und ab zehn Angestellten greift der allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsvertrag.<\/p>\n<p>RISTER\u00ae ist eine Treuhandgesellschaft mit Sitz in Genf und 25 Jahren Erfahrung. Wir <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/firmengrundung-in-genf\/\">gr\u00fcnden Ihre Gesellschaft<\/a> mit Blick auf das Bewilligungsverfahren, das danach folgt, und \u00fcbernehmen anschliessend Buchhaltung, Mehrwertsteuer und L\u00f6hne einer T\u00e4tigkeit, bei der die Lohnabrechnung das Risiko konzentriert. F\u00fcr ein Erstgespr\u00e4ch <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\">schreiben Sie uns<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wer in der Schweiz eine Sicherheitsfirma gr\u00fcnden will, braucht eine kantonale Betriebsbewilligung, und zwar vor der Aufnahme der T\u00e4tigkeit. Eine Bundesbewilligung gibt es nicht: sechs Westschweizer Kantone teilen sich ein Konkordat, Z\u00fcrich, Bern und St. Gallen wenden je eigenes Recht an. 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