{"id":235841,"date":"2026-08-28T09:00:59","date_gmt":"2026-08-28T07:00:59","guid":{"rendered":"https:\/\/www.rister.ch\/?p=235841"},"modified":"2026-08-28T14:41:00","modified_gmt":"2026-08-28T12:41:00","slug":"personalvermittlung-schweiz-gruenden-bewilligung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/post\/personalvermittlung-schweiz-gruenden-bewilligung\/","title":{"rendered":"Personalvermittlung und Personalverleih in der Schweiz gr\u00fcnden: Bewilligung, Kaution und Unterlagen"},"content":{"rendered":"<div class=\"intro-box\">\n<p>Eine Personalvermittlung in der Schweiz zu gr\u00fcnden scheitert selten an der Gesellschaft, sondern am Bewilligungsgesuch danach. Die Bewilligungspflicht beginnt fr\u00fcher, als die meisten annehmen: Wer innerhalb von zw\u00f6lf Monaten mindestens zehn Mal vermittelt oder mehr als zehn Verleihvertr\u00e4ge abschliesst, ist gewerbsm\u00e4ssig t\u00e4tig. Im Kanton Z\u00fcrich kostet die Bewilligung 825 Franken f\u00fcr die Vermittlung, 1050 Franken f\u00fcr den Verleih und 1675 Franken f\u00fcr beide zusammen, und der Entscheid ergeht innert h\u00f6chstens 40 Tagen ab vollst\u00e4ndigem Dossier.<\/p>\n<\/div>\n<div class=\"table-of-contents\">\n<h3>Inhalt<\/h3>\n<ol>\n<li><a href=\"#ab-wann-bewilligung\">Ab wann brauchen Sie \u00fcberhaupt eine Bewilligung?<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#vermittlung-oder-verleih\">Vermittlung oder Verleih: zwei Bewilligungen, zwei Gesch\u00e4ftsmodelle<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#gebuehren\">Was die Bewilligung kostet<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#unterlagen\">Die Unterlagen, eine nach der anderen<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#verantwortliche-person\">Die verantwortliche Person<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#kaution\">Die Kaution beim Personalverleih<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#verfahren-40-tage\">Vom Gesuch bis zum Entscheid: 40 Tage<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#nach-der-bewilligung\">Nach der Bewilligung: GAV, L\u00f6hne und Statistik<\/a><\/li>\n<li><a href=\"#ablehnungsgruende\">Die h\u00e4ufigsten Ablehnungsgr\u00fcnde<\/a><\/li>\n<\/ol>\n<\/div>\n<h2 id=\"ab-wann-bewilligung\">Ab wann brauchen Sie \u00fcberhaupt eine Bewilligung?<\/h2>\n<p>Die Bewilligungspflicht kn\u00fcpft nicht an eine Firmengr\u00f6sse an, sondern an klar bezifferte Schwellen. Sie gelten unabh\u00e4ngig davon, ob Sie hauptberuflich oder nebenbei t\u00e4tig sind, und werden im Kanton Z\u00fcrich ausdr\u00fccklich publiziert.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<thead>\n<tr>\n<th>T\u00e4tigkeit<\/th>\n<th>Bewilligungspflicht ab<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Private Arbeitsvermittlung<\/td>\n<td>Bereitschaft, in einer Mehrzahl von F\u00e4llen zu vermitteln, oder mindestens zehn Vermittlungen innerhalb von zw\u00f6lf Monaten, jeweils gegen Entgelt<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Personalverleih<\/td>\n<td>Mehr als zehn Verleihvertr\u00e4ge innert zw\u00f6lf Monaten, oder ein Jahresumsatz von mindestens 100 000 Franken aus der Verleiht\u00e4tigkeit<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Verleih ausschliesslich von Inhabern oder Mitbesitzerinnen<\/td>\n<td>Keine Bewilligungspflicht; eine Best\u00e4tigung kann beantragt werden<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p class=\"rister-caption\">Quelle: Kanton Z\u00fcrich, Amt f\u00fcr Wirtschaft, Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung und zum Personalverleih, abgerufen im August 2026.<\/p>\n<\/div>\n<p>Der Anwendungsbereich ist breiter, als der Begriff Personalvermittlung vermuten l\u00e4sst. Als private Arbeitsvermittlung gelten neben Headhunting und Executive Search auch die Vermittlung von K\u00fcnstlern samt Management, die Vermittlung von Artisten und der Betrieb von Modelagenturen. Wer Fussballer vermittelt, ben\u00f6tigt zus\u00e4tzlich eine g\u00fcltige FIFA-Lizenz und untersteht dem Reglement des Schweizerischen Fussballverbands.<\/p>\n<div class=\"important-box\">\n<h4>Wichtig<\/h4>\n<p>Wer vors\u00e4tzlich ohne die erforderliche Bewilligung Arbeit vermittelt oder Personal verleiht, wird mit Busse bis 100 000 Franken bestraft. Die Schwelle von zehn Gesch\u00e4ften in zw\u00f6lf Monaten ist damit kein Richtwert, sondern die Grenze zwischen einer zul\u00e4ssigen Gelegenheit und einem Straftatbestand. Wer sein Wachstum plant, beantragt die Bewilligung vor dem zehnten Mandat, nicht danach.<\/p>\n<\/div>\n<h2 id=\"vermittlung-oder-verleih\">Vermittlung oder Verleih: zwei Bewilligungen, zwei Gesch\u00e4ftsmodelle<\/h2>\n<p>Sie beantragen genau die Bewilligung, die Ihrer T\u00e4tigkeit entspricht. Bei der privaten Arbeitsvermittlung f\u00fchren Sie Stellensuchende und Arbeitgebende zusammen, die anschliessend ihren Arbeitsvertrag untereinander abschliessen. Beim Personalverleih stellen Sie die Arbeitnehmenden selbst an und \u00fcberlassen sie einem Einsatzbetrieb, dem Sie wesentliche Weisungsbefugnisse abtreten.<\/p>\n<p>Der Unterschied ist wirtschaftlich, nicht sprachlich. Im Verleih werden Sie Arbeitgeber: L\u00f6hne, Sozialabgaben, Gesamtarbeitsvertrag und Kaution gehen zu Ihren Lasten. In der Vermittlung bleiben Sie Vermittler und werden vom Kundenunternehmen entsch\u00e4digt.<\/p>\n<h3>Die Vermittlung muss f\u00fcr Stellensuchende kostenlos sein<\/h3>\n<p>Zum Gesuch geh\u00f6rt eine Best\u00e4tigung der Kostenlosigkeit der Vermittlung f\u00fcr Stellensuchende. Das ist keine Formalie, sondern eine Vorgabe an Ihr Gesch\u00e4ftsmodell: Der Ertrag stammt ausschliesslich vom Arbeitgeber. Eine Preisliste, die Kandidatinnen und Kandidaten belastet, macht das Dossier nicht unvollst\u00e4ndig, sondern die T\u00e4tigkeit unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<div class=\"conseil-rister\">\n<h4>Conseil RISTER<\/h4>\n<p>Die meisten Agenturen \u00fcben fr\u00fcher oder sp\u00e4ter beide T\u00e4tigkeiten aus, weil der Kunde, der heute eine Festanstellung besetzt, morgen eine tempor\u00e4re Verst\u00e4rkung braucht. Formulieren Sie den Gesellschaftszweck von Anfang an so, dass er beide abdeckt. Eine sp\u00e4tere Korrektur bedeutet einen Gang zum Notar, eine Handelsregister\u00e4nderung und im Kanton Z\u00fcrich eine Bewilligungs\u00e4nderung zu 400 Franken.<\/p>\n<\/div>\n<h2 id=\"gebuehren\">Was die Bewilligung kostet<\/h2>\n<p>Die Geb\u00fchren werden vom Sitzkanton erhoben und sind im Kanton Z\u00fcrich nach Bewilligungsart abgestuft. Sie fallen zus\u00e4tzlich zu den Gr\u00fcndungskosten der Gesellschaft und, beim Verleih, zur Kaution an.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<thead>\n<tr>\n<th>Bewilligung<\/th>\n<th>Erteilung<\/th>\n<th>\u00c4nderung<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Private Arbeitsvermittlung<\/td>\n<td>825 Franken<\/td>\n<td>220 Franken<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Personalverleih<\/td>\n<td>1050 Franken<\/td>\n<td>220 Franken<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Beide zusammen<\/td>\n<td>1675 Franken<\/td>\n<td>400 Franken<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Austausch der Verleihkaution ausserhalb eines \u00c4nderungsverfahrens<\/td>\n<td>\u2014<\/td>\n<td>220 Franken<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Anpassung der Branchen und Berufe ausserhalb eines \u00c4nderungsverfahrens<\/td>\n<td>\u2014<\/td>\n<td>220 Franken<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p class=\"rister-caption\">Quelle: Kanton Z\u00fcrich, Geb\u00fchren\u00fcbersicht der Bewilligungsbeh\u00f6rde, abgerufen im August 2026. Andere Kantone kennen abweichende Ans\u00e4tze.<\/p>\n<\/div>\n<p>Die Bewilligung wird unbefristet erteilt. Eine Umfirmierung, eine Umwandlung der Rechtsform oder eine Sitzverlegung l\u00f6sen jedoch eine Bewilligungs\u00e4nderung aus. Diese drei Ereignisse sind planbar: Wer weiss, dass er im zweiten Jahr von der GmbH zur AG wechseln will, rechnet die \u00c4nderungsgeb\u00fchr ein.<\/p>\n<h2 id=\"unterlagen\">Die Unterlagen, eine nach der anderen<\/h2>\n<p>Das Dossier zerf\u00e4llt in zwei Bl\u00f6cke: die betrieblichen Unterlagen und die pers\u00f6nlichen Unterlagen der verantwortlichen Person. Ein Gesuch wird nicht abgelehnt, weil ein Dokument fehlt, sondern verz\u00f6gert: Die Beh\u00f6rde nimmt Kontakt auf, und die Frist l\u00e4uft erst ab Vollst\u00e4ndigkeit.<\/p>\n<div class=\"rister-table-wrap\">\n<table class=\"rister-table\">\n<thead>\n<tr>\n<th>Block<\/th>\n<th>Verlangte Unterlagen<\/th>\n<th>Worauf zu achten ist<\/th>\n<\/tr>\n<\/thead>\n<tbody>\n<tr>\n<td>Betrieb<\/td>\n<td>Gesuchsformular, beglaubigter Handelsregisterauszug mit Zeichnungsberechtigung der verantwortlichen Person, Mietvertrag<\/td>\n<td>Der Auszug muss beglaubigt sein und die Zeichnungsberechtigung ausweisen, ein einfacher Ausdruck gen\u00fcgt nicht<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Vertr\u00e4ge Vermittlung<\/td>\n<td>Vermittlungsvertrag, Best\u00e4tigung der Kostenlosigkeit der Vermittlung f\u00fcr Stellensuchende<\/td>\n<td>Die Vertr\u00e4ge m\u00fcssen zur beantragten Bewilligung passen, nicht zu einer Mustervorlage<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Vertr\u00e4ge Verleih<\/td>\n<td>Mustervertr\u00e4ge Personalverleih, Best\u00e4tigung der Unfallversicherung f\u00fcr die Arbeitnehmenden des Verleihers<\/td>\n<td>Die Unfallversicherung wird vor der ersten Mission abgeschlossen, nicht danach<\/td>\n<\/tr>\n<tr>\n<td>Kaution<\/td>\n<td>Originalurkunde der Personalverleihkaution<\/td>\n<td>Als einziges Dokument zwingend im Original per Post einzureichen<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n<p class=\"rister-caption\">Quelle: Kanton Z\u00fcrich, einzureichende Dokumente, abgerufen im August 2026.<\/p>\n<\/div>\n<h3>Ein formaler Punkt, der Zeit kostet<\/h3>\n<p>Das Gesuch wird im Kanton Z\u00fcrich per E-Mail eingereicht, und zwar ausschliesslich als PDF: Anh\u00e4nge in Office-Formaten werden von der Firewall der Verwaltung blockiert und kommen gar nicht an. F\u00fcr jede Dokumentenkategorie, etwa Diplome oder Arbeitszeugnisse, ist zudem eine separate PDF-Datei zu erstellen. Ein als ein einziges Sammel-PDF eingereichtes Dossier wird zur\u00fcckgewiesen.<\/p>\n<h2 id=\"verantwortliche-person\">Die verantwortliche Person<\/h2>\n<p>Die Bewilligung ist an eine nat\u00fcrliche Person gekn\u00fcpft, und an ihr scheitern die meisten Gesuche. Die verlangten Nachweise sind kumulativ und lassen sich nicht durch Erfahrung ersetzen, die bloss behauptet wird.<\/p>\n<ul>\n<li>Lebenslauf und Kopie eines g\u00fcltigen Ausweises<\/li>\n<li>Bei ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen eine Kopie der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung<\/li>\n<li>Auszug aus dem Betreibungsregister<\/li>\n<li>Auszug aus dem Strafregister<\/li>\n<li>Best\u00e4tigung der Steuerbeh\u00f6rde<\/li>\n<li>Ausbildungsnachweise<\/li>\n<li>Arbeitszeugnisse als Nachweis einer mindestens dreij\u00e4hrigen einschl\u00e4gigen Arbeitserfahrung<\/li>\n<\/ul>\n<p>Der entscheidende Punkt ist der letzte. Die dreij\u00e4hrige Erfahrung wird durch Arbeitszeugnisse belegt, nicht durch den Lebenslauf. Wer als Selbstst\u00e4ndiger gearbeitet hat und keine Zeugnisse vorlegen kann, braucht eine andere Form des Nachweises und kl\u00e4rt sie vor der Einreichung mit der Beh\u00f6rde.<\/p>\n<div class=\"rister-cta-inline\">\n<p class=\"rister-cta-kicker\">Ihre Personalvermittlung gr\u00fcnden<\/p>\n<p class=\"rister-cta-title\">Gesellschaftszweck, Dossier und Kaution greifen ineinander<\/p>\n<p>Ein Zweck, der den Verleih nicht abdeckt, f\u00fchrt zur\u00fcck zum Notar. Eine Kaution, die zu sp\u00e4t gestellt wird, verz\u00f6gert die erste Mission. RISTER\u00ae gr\u00fcndet Ihre GmbH oder AG mit dem passenden Zweck, stellt das Bewilligungsdossier zusammen und richtet die Lohnbuchhaltung ein, die der Verleih von Anfang an verlangt.<\/p>\n<p>    <a class=\"rister-cta-button\" href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Erstgespr\u00e4ch vereinbaren<\/a><br \/>\n    <span class=\"rister-cta-note\">Treuhandgesellschaft in Genf, 25 Jahre Erfahrung.<\/span>\n<\/div>\n<h2 id=\"kaution\">Die Kaution beim Personalverleih<\/h2>\n<p>Die Kaution betrifft ausschliesslich den Personalverleih, nicht die reine Vermittlung. Sie sichert die Lohnforderungen der verliehenen Arbeitnehmenden und wird gestaffelt festgesetzt: ab 50 000 Franken f\u00fcr den Verleih innerhalb der Schweiz, ab 100 000 Franken, sobald die T\u00e4tigkeit grenz\u00fcberschreitend ausge\u00fcbt wird. Massgebend ist die Geb\u00fchrenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz.<\/p>\n<p>Die Kautionsurkunde geh\u00f6rt zum Gesuch und wird im Original eingereicht. Sie steht damit am Anfang des Verfahrens, nicht am Ende: Ohne sie ist das Dossier unvollst\u00e4ndig und der Entscheid ergeht nicht.<\/p>\n<div class=\"conseil-rister\">\n<h4>Conseil RISTER<\/h4>\n<p>Die Kaution bindet Mittel, die den Betrieb nicht finanzieren. Gleichzeitig verlangt der Verleih, L\u00f6hne und Sozialabgaben monatlich vorzuschiessen, w\u00e4hrend der Einsatzbetrieb mit Zahlungsfrist begleicht. Rechnen Sie mit mindestens zwei Monatslohnsummen an Liquidit\u00e4t zus\u00e4tzlich zur Kaution. Dieser Zahlungsversatz bringt junge Verleihbetriebe in Schwierigkeiten, nicht das Mindestkapital.<\/p>\n<\/div>\n<h2 id=\"verfahren-40-tage\">Vom Gesuch bis zum Entscheid: 40 Tage<\/h2>\n<p>Sind die Gesuchsunterlagen vollst\u00e4ndig, ergeht der Entscheid der Bewilligungsbeh\u00f6rde innert h\u00f6chstens 40 Tagen. Diese Frist beginnt mit der Vollst\u00e4ndigkeit, nicht mit dem Versand: Jede R\u00fcckfrage setzt die Uhr faktisch neu.<\/p>\n<p>Wird zus\u00e4tzlich eine eidgen\u00f6ssische Bewilligung beantragt, weil Sie auch grenz\u00fcberschreitend t\u00e4tig sein wollen, leitet das kantonale Amt die Unterlagen anschliessend elektronisch an das Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft weiter. Die kantonale Bewilligung berechtigt zur T\u00e4tigkeit in der ganzen Schweiz; erst der Schritt \u00fcber die Grenze verlangt die Bewilligung des SECO.<\/p>\n<h3>Die Reihenfolge l\u00e4sst sich nicht abk\u00fcrzen<\/h3>\n<p>Die Beh\u00f6rde verlangt einen beglaubigten Handelsregisterauszug, also muss die Gesellschaft vor der Einreichung bestehen. Beide Schritte parallel zu f\u00fchren ist nicht m\u00f6glich, was den realen Kalender um mehrere Wochen verl\u00e4ngert. Die <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/firmengrundung-in-genf\/\">Gr\u00fcndung Ihrer GmbH oder AG<\/a> steht deshalb am Anfang, und ihr Zweck wird bereits im Hinblick auf die Bewilligung formuliert.<\/p>\n<p>Das SECO f\u00fchrt zusammen mit den Kantonen ein elektronisches Verzeichnis der bewilligten Betriebe, in dem derzeit \u00fcber 7400 Unternehmen eingetragen sind. Ihre Einsatzbetriebe k\u00f6nnen dort pr\u00fcfen, ob Sie \u00fcber die Bewilligung verf\u00fcgen, die Sie angeben.<\/p>\n<h2 id=\"nach-der-bewilligung\">Nach der Bewilligung: GAV, L\u00f6hne und Statistik<\/h2>\n<p>Die Bewilligung er\u00f6ffnet ein dauerhaftes Aufsichtsverh\u00e4ltnis. Drei Pflichten wirken anschliessend unmittelbar auf Ihre Kosten.<\/p>\n<h3>Der Gesamtarbeitsvertrag der Personalverleihbranche<\/h3>\n<p>Sobald Sie Personal verleihen, gilt der einschl\u00e4gige Gesamtarbeitsvertrag. Er setzt Mindestl\u00f6hne, verlangt Beitr\u00e4ge an Vollzugs- und Weiterbildungskosten und verpflichtet Sie, die tempor\u00e4r Angestellten den vorgesehenen Vorsorgel\u00f6sungen anzuschliessen. Diese Beitr\u00e4ge geh\u00f6ren ab der ersten fakturierten Mission in Ihre Margenrechnung.<\/p>\n<h3>Die Lohnadministration wird zum eigenen Handwerk<\/h3>\n<p>Ein Verleihbetrieb verwaltet laufende Ein- und Austritte, wechselnde Besch\u00e4ftigungsgrade und Anschl\u00fcsse, die sich monatlich \u00e4ndern. Die Lohnverarbeitung ist dort strukturell aufwendiger als in einem Betrieb mit stabilem Bestand. Unsere <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/service\/allgemeine-administration-buchhaltung-loehne-steuern\/\">allgemeine Administration, Buchhaltung und Lohnwesen<\/a> deckt genau diese Konstellation ab.<\/p>\n<h3>Die j\u00e4hrliche Statistik<\/h3>\n<p>Jeder bewilligte Betrieb meldet dem Staatssekretariat f\u00fcr Wirtschaft j\u00e4hrlich die Daten seiner T\u00e4tigkeit: vermittelte Stellen, verliehene Arbeitnehmende, Einsatzstunden. Diese Meldung ist Voraussetzung f\u00fcr den Fortbestand der Bewilligung und speist zugleich das \u00f6ffentliche Verzeichnis.<\/p>\n<h2 id=\"ablehnungsgruende\">Die h\u00e4ufigsten Ablehnungsgr\u00fcnde<\/h2>\n<ol>\n<li><strong>Ein Gesellschaftszweck, der die T\u00e4tigkeit nicht nennt.<\/strong> Die Korrektur f\u00fchrt \u00fcber den Notar und eine neue Handelsregistereintragung<\/li>\n<li><strong>Erfahrung behauptet, aber nicht belegt.<\/strong> Die drei Jahre werden durch Arbeitszeugnisse nachgewiesen, nicht durch den Lebenslauf<\/li>\n<li><strong>Ein einfacher Handelsregisterausdruck statt eines beglaubigten Auszugs<\/strong> mit ausgewiesener Zeichnungsberechtigung<\/li>\n<li><strong>Generische Mustervertr\u00e4ge<\/strong>, die nicht zur beantragten Bewilligungsart passen<\/li>\n<li><strong>Die Kautionsurkunde nur als Scan.<\/strong> Sie muss im Original per Post eingehen<\/li>\n<li><strong>Das Dossier als ein einziges Sammel-PDF<\/strong> oder im Office-Format, das die Firewall blockiert<\/li>\n<li><strong>Die Bewilligung erst nach dem zehnten Mandat beantragen.<\/strong> Bis dahin lag bereits eine bewilligungspflichtige T\u00e4tigkeit vor<\/li>\n<\/ol>\n<section id=\"faq\">\n<h2>FAQ: Bewilligung f\u00fcr Arbeitsvermittlung und Personalverleih<\/h2>\n<div class=\"question\">\n<h3>Ab wie vielen Vermittlungen brauche ich eine Bewilligung?<\/h3>\n<p>Die Vermittlung gilt als regelm\u00e4ssig und damit als bewilligungspflichtig, wenn sie mit der Bereitschaft angeboten wird, in einer Mehrzahl von F\u00e4llen t\u00e4tig zu werden, oder wenn sie innerhalb von zw\u00f6lf Monaten mindestens zehn Mal ausge\u00fcbt wird, jeweils gegen Entgelt. Beim Personalverleih liegt die Schwelle bei mehr als zehn Verleihvertr\u00e4gen in zw\u00f6lf Monaten oder einem Jahresumsatz von mindestens 100 000 Franken. Wer vors\u00e4tzlich ohne Bewilligung t\u00e4tig ist, wird mit Busse bis 100 000 Franken bestraft.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Was kostet die Bewilligung im Kanton Z\u00fcrich?<\/h3>\n<p>Die Erteilung kostet 825 Franken f\u00fcr die private Arbeitsvermittlung, 1050 Franken f\u00fcr den Personalverleih und 1675 Franken f\u00fcr beide Bewilligungen zusammen. Eine sp\u00e4tere \u00c4nderung kostet 220 Franken, bei beiden Bewilligungen 400 Franken. Der Austausch der Verleihkaution und die Anpassung der Branchen ausserhalb eines \u00c4nderungsverfahrens kosten je 220 Franken. Die Bewilligung selbst wird unbefristet erteilt.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Welche Anforderungen gelten f\u00fcr die verantwortliche Person?<\/h3>\n<p>Verlangt werden Lebenslauf, Ausweiskopie, bei ausl\u00e4ndischen Staatsangeh\u00f6rigen die Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung, ein Auszug aus dem Betreibungsregister, ein Strafregisterauszug, eine Best\u00e4tigung der Steuerbeh\u00f6rde, Ausbildungsnachweise sowie Arbeitszeugnisse als Nachweis einer mindestens dreij\u00e4hrigen einschl\u00e4gigen Arbeitserfahrung. Der Nachweis der Erfahrung erfolgt zwingend \u00fcber Arbeitszeugnisse.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Muss die Vermittlung f\u00fcr Stellensuchende kostenlos sein?<\/h3>\n<p>Ja, und das Gesuch verlangt eine ausdr\u00fcckliche Best\u00e4tigung dieser Kostenlosigkeit. Der Ertrag der Vermittlung stammt damit ausschliesslich vom Arbeitgeber, der die Stelle besetzt. Diese Vorgabe betrifft das Gesch\u00e4ftsmodell selbst und nicht nur die Dokumentation: Ein Tarif zulasten der Stellensuchenden ist unzul\u00e4ssig.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Wie lange dauert das Bewilligungsverfahren?<\/h3>\n<p>Sind die Unterlagen vollst\u00e4ndig, ergeht der Entscheid innert h\u00f6chstens 40 Tagen. Vorgelagert ist die Gr\u00fcndung der Gesellschaft, weil ein beglaubigter Handelsregisterauszug verlangt wird und beide Schritte nicht parallel laufen k\u00f6nnen. Wird zus\u00e4tzlich eine eidgen\u00f6ssische Bewilligung f\u00fcr grenz\u00fcberschreitende T\u00e4tigkeit beantragt, leitet das kantonale Amt das Dossier anschliessend elektronisch an das SECO weiter.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<div class=\"question\">\n<h3>Wann ist eine Kaution zu hinterlegen?<\/h3>\n<p>Nur beim Personalverleih, nicht bei der reinen Vermittlung. Sie sichert die Lohnforderungen der verliehenen Arbeitnehmenden und wird gestaffelt festgesetzt, ab 50 000 Franken f\u00fcr den Verleih innerhalb der Schweiz und ab 100 000 Franken bei grenz\u00fcberschreitender T\u00e4tigkeit. Die Kautionsurkunde geh\u00f6rt zum Gesuch und ist zwingend im Original per Post einzureichen.<\/p>\n<\/p><\/div>\n<\/section>\n<section id=\"sources\">\n<h2>Quellen<\/h2>\n<ul>\n<li><a href=\"https:\/\/www.zh.ch\/de\/wirtschaft-arbeit\/gewerbe-betriebsbewilligungen\/private-arbeitsvermittlung-und-personalverleih\/bewilligung-private-arbeitsvermittlung-personalverleih.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton Z\u00fcrich, Bewilligung zur privaten Arbeitsvermittlung und zum Personalverleih<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.seco.admin.ch\/de\/private-arbeitsvermittlung-und-personalverleih\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">SECO, Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.fedlex.admin.ch\/eli\/cc\/1989\/2293_2293_2293\/de\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG, SR 823.11)<\/a><\/li>\n<li><a href=\"https:\/\/www.weu.be.ch\/de\/start\/themen\/wirtschaft-und-arbeit\/unternehmen\/gewerbebewilligungen\/arbeitsvermittlung-personalverleih.html\" target=\"_blank\" rel=\"noopener\">Kanton Bern, Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<\/section>\n<div class=\"conclusion-box\">\n<h2>Fazit<\/h2>\n<p>Eine Personalvermittlung in der Schweiz zu gr\u00fcnden ist eine Frage der Reihenfolge und der Schwellen. Die Bewilligungspflicht beginnt beim zehnten Gesch\u00e4ft in zw\u00f6lf Monaten, die Gesellschaft muss vor dem Gesuch bestehen, die Kautionsurkunde geht im Original per Post, und der Entscheid ergeht innert 40 Tagen ab Vollst\u00e4ndigkeit. Wer diese vier Punkte vorab kl\u00e4rt, reicht ein Dossier ein, das ohne Nachforderung durchgeht.<\/p>\n<p>RISTER\u00ae S\u00e0rl, Treuhandgesellschaft in Genf mit 25 Jahren Erfahrung, begleitet Gr\u00fcnderinnen und Gr\u00fcnder \u00fcber den gesamten Weg: Gr\u00fcndung, Bewilligungsdossier, Buchhaltung und Lohnwesen. Um Ihr Vorhaben zu strukturieren, <a href=\"https:\/\/www.rister.ch\/de\/kontakt\/\">nehmen Sie Kontakt mit uns auf<\/a>.<\/p>\n<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Eine Personalvermittlung in der Schweiz zu gr\u00fcnden scheitert selten an der Gesellschaft, sondern am Bewilligungsgesuch danach. Die Bewilligungspflicht beginnt fr\u00fcher, als die meisten annehmen: Wer innerhalb von zw\u00f6lf Monaten mindestens zehn Mal vermittelt oder mehr als zehn Verleihvertr\u00e4ge abschliesst, ist gewerbsm\u00e4ssig t\u00e4tig. Im Kanton Z\u00fcrich kostet die Bewilligung 825 Franken f\u00fcr die Vermittlung, 1050 Franken [&hellip;]<\/p>\n","protected":false},"author":3,"featured_media":235851,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_acf_changed":false,"_et_pb_use_builder":"","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","inline_featured_image":false,"footnotes":""},"categories":[139],"tags":[],"class_list":["post-235841","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-nicht-kategorisiert"],"rank_math":{"rank_math_title":"Personalvermittlung Schweiz gr\u00fcnden: Bewilligung | RISTER","rank_math_description":"Ab zehn Vermittlungen bewilligungspflichtig: Geb\u00fchren ab 825 Franken, Unterlagen, Kaution und Entscheid innert 40 Tagen. Das Dossier Schritt f\u00fcr Schritt.","rank_math_focus_keyword":"personalvermittlung gr\u00fcnden schweiz"},"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/235841","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/users\/3"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=235841"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/235841\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":235842,"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/235841\/revisions\/235842"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media\/235851"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=235841"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=235841"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.rister.ch\/de\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=235841"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}