Eine Schreinerei oder Zimmerei in der Schweiz gründen: zwei GAV, Suva, Mängelrecht 2026 und Holzhandel

von | Last updated Oct 14, 2026

Wer in der Schweiz eine Schreinerei gründen will, braucht weder eine Bewilligung noch einen Fachausweis: Die GmbH oder AG wird ins Handelsregister eingetragen wie jede andere Gesellschaft. Die eigentliche Hürde liegt woanders. In der Deutschschweiz und im Tessin gelten für Schreiner und Zimmerleute zwei verschiedene allgemeinverbindliche Gesamtarbeitsverträge, die Suva versichert das Personal von Gesetzes wegen, und auf dem Dach zählt die Bauarbeitenverordnung jeden Meter Absturzhöhe. Dazu kommen drei Regeln, die in keinem Firmenverzeichnis stehen: die Deklaration von Holzart und Herkunft beim Massivholzmöbel, die Sorgfaltspflicht für alle, die ihr Holz selbst importieren, und das neue Mängelrecht seit dem 1. Januar 2026.

Keine Bewilligung, aber Titel, die beim Lohn zählen

Kein Bundesgesetz unterstellt Schreiner, Möbelschreiner oder Zimmerleute einer Bewilligung. Die Bundesvorschriften, die den Beruf betreffen, regeln Unfallversicherung, Sicherheit auf der Baustelle, den Holzhandel und die Deklaration gegenüber Konsumenten, nicht den Zugang zum Beruf. Eine Schreinerei oder Zimmerei gründen Sie rechtlich wie jedes andere Gewerbe.

Die Berufstitel gibt es trotzdem, und sie wirken an anderer Stelle: Schreinerin und Schreiner EFZ, Zimmerin und Zimmermann EFZ, darauf aufbauend Berufs- und höhere Fachprüfungen bis zum Schreinermeister oder Zimmermeister. Sie entscheiden nicht über den Handelsregistereintrag, wohl aber über das Vertrauen von Architekten und Verwaltungen und über die Einreihung Ihrer Mitarbeitenden in die Lohnkategorien des GAV.

Zwei GAV: Schreinergewerbe und Holzbau

Die erste echte Frage lautet nicht «darf ich?», sondern «welcher GAV gilt für mein Personal?». Ausserhalb der Westschweiz hängt die Antwort davon ab, ob Ihr Betrieb Möbel, Fenster und Innenausbau herstellt oder Dachstühle und Holzbauten erstellt.

Vertrag Gebiet Tätigkeiten AVE gültig bis
GAV für das Schreinergewerbe (VSSM mit Unia und Syna) Zürich, Bern ohne Berner Jura, Luzern, Zug, beide Basel, Aargau, St. Gallen, Graubünden, Thurgau und die übrigen im Beschluss genannten Deutschschweizer Kantone sowie das Tessin Bau- und Möbelschreinereien, Innenausbau, Laden- und Laborbau, Fenster aus Holz, Holz-Metall und Kunststoff, Küchenmöbel, reine Montagebetriebe 31.12.2027
GAV für das Holzbaugewerbe (Holzbau Schweiz) Ganze Schweiz ohne Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf, Jura und Berner Jura Zimmerei und industrieller Holzsystembau: Boden-, Wand- und Dachkonstruktionen, Abbund, Wärmedämmung, Bekleidungen, Treppen 31.12.2027
GAV des Westschweizer Ausbaugewerbes (CCT-SOR) Freiburg, Genf, Jura, Berner Jura, Neuenburg, Wallis, Waadt Schreinerei, Möbelschreinerei und Zimmerei in einem Vertrag, mit Frühpensionierung 31.12.2028

Quelle: Bundesratsbeschlüsse über die Allgemeinverbindlicherklärung (SECO), gelesen am 14. Oktober 2026; Geltungsbereich Holzbau geändert am 14.4.2026.

Der GAV Schreinergewerbe sieht im Jahresdurchschnitt 41,5 Wochenstunden vor (2164 Stunden brutto pro Jahr), einen vollen 13. Monatslohn im Dezember und 23 Ferientage, 28 bis zum vollendeten 20. Altersjahr und ab dem vollendeten 50. Altersjahr. Für die Zeit ist er streng: «Der Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Arbeitszeitkontrolle eines jeden Arbeitnehmenden zu führen», und die Zeitkontrollen sind «während fünf Jahren aufzubewahren» (Art. 10 Abs. 1).

Im GAV Holzbau gilt: «Der Arbeitgebende schliesst mit den Mitarbeitenden einen schriftlichen Arbeitsvertrag ab» (Art. 6 Abs. 1), und die Arbeitszeit wird mindestens monatlich schriftlich oder elektronisch erfasst, sonst droht eine Konventionalstrafe. Betriebsinhaber und Ehegatte sind vom Geltungsbereich ausgenommen. Ein Betrieb, der gleichzeitig Innenausbau und Dachstühle ausführt, ordnet seine tatsächliche Tätigkeit zu, bevor er die Lohnrechnung aufsetzt.

Ihre Schreinerei oder Zimmerei in der Schweiz

Eine saubere Gesellschaft vor dem ersten Auftrag

Gründung der GmbH oder AG und Eintrag ins Handelsregister, Anschluss an Suva, Ausgleichskasse und Pensionskasse, Löhne nach GAV Schreinergewerbe oder Holzbau, Buchhaltung mit Holzlager, angefangenen Arbeiten und Anzahlungen: RISTER® richtet Ihren Betrieb ein und führt die Administration, damit Sie in der Werkstatt und auf der Baustelle bleiben können.

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Rat von RISTER

Machen Sie beides, Schreinerarbeiten und Holzbau, so entscheiden Sie die Zuordnung nicht nach Gefühl. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit schriftlich der zuständigen paritätischen Kommission, in Zürich etwa der Zentralen Paritätischen Berufskommission des Schreinergewerbes, und bewahren Sie die Antwort auf. Bei einer Lohnkontrolle ist dieses Schreiben Ihr bester Beleg.

Die Suva von Gesetzes wegen

Eine Schreinerei wählt den Unfallversicherer ihres Personals nicht, und sie fällt gleich doppelt unter die Suva. Die Werkstatt gehört zu den «Betriebe[n], die Metall, Holz, Kork, Kunststoffe, Stein oder Glas maschinell bearbeiten» (Art. 66 Abs. 1 Bst. e UVG), Zimmerei und Montage zu den «Betriebe[n] des Bau- und Installationsgewerbes sowie des Leitungsbaus» (Bst. b). Selbst ein Innendekorationsgeschäft fällt nur dann nicht darunter, wenn es keine Bodenleger- und Schreinerarbeiten ausführt.

Zimmerei: Dach, Absturz und Gerüst

Für die Zimmerei gilt die Bauarbeitenverordnung (BauAV). Ihre Schwellen werden in Metern Absturzhöhe gemessen und gehören vor der Unterschrift in die Offerte.

Situation Schwelle Was die BauAV verlangt
Dachrand Mehr als 2 m Absturzhöhe Geeignete Massnahmen gegen Absturz; Spenglergang je nach Neigung (Art. 41)
Hochbauarbeiten Mehr als 3 m Fassadengerüst (Art. 26)
Montage vorgefertigter Dach- und Deckenelemente Mehr als 3 m Auffangnetze oder Fanggerüste über die ganze Fläche, täglich kontrolliert (Art. 27)
Arbeiten unter zwei Personenarbeitstagen pro Dach Mehr als 3 m (2 m bei Gleitgefahr) Absturzsicherung, in jedem Fall persönliche Schutzausrüstung oder Hubarbeitsbühne (Art. 46)

Quelle: Bauarbeitenverordnung (BauAV), SR 832.311.141, Stand 1. Januar 2024.

Ein Satz der Verordnung gehört in jede Equipe: «Vorgefertigte Dach- und Deckenelemente dürfen erst betreten werden, wenn sie befestigt sind» (Art. 28 BauAV). Die Brandschutzvorschriften der VKF und die Norm SIA 265 für den Holzbau betreffen das Bauwerk und seine Bemessung; Ihre praktische Pflicht ist, die Anforderungen des Projekts zu kennen und plangemäss auszuführen.

Werkstatt: Holzstaub

In der Werkstatt ist das grösste Risiko kaum sichtbar. Die Suva setzt den MAK-Wert für einatembaren Holzstaub bei 2 mg/m³ an, und Schleifen und Fräsen ohne Absaugung an der Quelle überschreiten ihn oft. Wer häufig Staub von Buche, Eiche oder bestimmten Tropenhölzern einatmet, hat nach der Suva ein erhöhtes Risiko für Krebs der Nasenhaupt- und Nebenhöhlen.

  • Industriesauger der Staubklasse H für Buche und Eiche;
  • Atemschutzmasken FFP3 für diese Holzarten, FFP2 für übliche staubige Arbeiten;
  • Absaugung direkt an der Quelle, an stationären Maschinen wie an Handmaschinen;
  • alte Absauganlagen mit Ventilator im Rohgasbereich ersetzen: für krebserzeugende Stäube sind sie «nicht mehr zulässig».

Übernehmen Sie eine bestehende Werkstatt, prüfen Sie diesen letzten Punkt vor dem Kaufvertrag: Eine neue Absauganlage wiegt in jedem Finanzierungsplan schwer.

Holz einkaufen, Holz verkaufen

Das Umweltschutzgesetz verbietet das erstmalige Inverkehrbringen von Holz, das nicht nach den Vorschriften des Ursprungslandes geschlagen oder gehandelt wurde (Art. 35e USG). Was das für Sie bedeutet, hängt von Ihrer Rolle nach der Holzhandelsverordnung (HHV) ab:

  • Sie kaufen Platten und Schnittholz bei einem Schweizer Holzhändler: Sie sind «Händler» und bewahren die Dokumente zur Rückverfolgbarkeit fünf Jahre auf (Art. 9 HHV).
  • Sie importieren selbst, etwa Eiche aus einem deutschen Sägewerk: Sie werden «Erstinverkehrbringer» und müssen «ein System der Sorgfaltspflicht anwenden» (Art. 4 Abs. 1 HHV), mit Holzart, Ursprungsland, Menge, Lieferant und Legalitätsnachweisen, dokumentiert und fünf Jahre aufbewahrt (Art. 5 und 8).

Beim Verkauf an Konsumenten gilt: «Jede Person, die Holz oder Holzerzeugnisse an den Konsumenten abgibt, muss die Holzart und die Herkunft des Holzes deklarieren» (Art. 35g Abs. 2 USG). Erfasst sind unter anderem Sitzmöbel und Möbel mit Hauptbestandteilen aus Massivholz, nicht aber furnierte Plattenmöbel. Für Einzelstücke gibt es eine einfache Lösung: «Eine Person, die Einzelanfertigungen und Kleinserien von bis zu 50 Stück abgibt, kann die Konsumentinnen und Konsumenten über Art und Herkunft des Holzes auch mittels eines Geschäftspapiers informieren, das die Offerte begleitet» (Art. 4 Abs. 3 der Verordnung über die Deklaration von Holz und Holzprodukten). Kontrolliert wird durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen (BFK).

Ein Beispiel: Ein Schreiner EFZ aus Konstanz gründet eine GmbH in Winterthur für Küchen und Innenausbau. Er stellt zwei Schreiner nach GAV Schreinergewerbe an, mit 41,5 Stunden im Jahresdurchschnitt, Zeitkontrolle für fünf Jahre und 13. Monatslohn, und die Suva versichert beide nach Buchstabe e. Seine Eiche kauft er direkt bei einem Sägewerk im Schwarzwald und führt sie selbst ein: Damit ist seine GmbH Erstinverkehrbringerin und führt ein System der Sorgfaltspflicht. Verkauft er einer Privatkundin einen Esstisch aus massiver Eiche, legt er der Offerte ein Geschäftspapier mit Holzart und Herkunftsland bei.

Mängelrecht seit 2026

Seit dem 1. Januar 2026 behandelt das Obligationenrecht einen Tisch, eine eingebaute Küche und einen Dachstuhl nicht mehr gleich. Für unbewegliche Werke gilt: «Die Frist für die Mängelrüge beträgt bei einem unbeweglichen Werk 60 Tage. Die Vereinbarung einer kürzeren Frist ist unwirksam» (Art. 367 Abs. 1bis OR). Dasselbe gilt für Mängel eines beweglichen Werks, «das bestimmungsgemäss in das unbewegliche Werk integriert worden ist», wenn sie die Mangelhaftigkeit des Gebäudes verursacht haben, also typischerweise die eingebaute Küche.

Werk Rügefrist Verjährung
Freistehendes Möbel (Tisch, Buffet) Keine 60-Tage-Regel Zwei Jahre ab Abnahme (Art. 371 Abs. 1 OR)
Eingebaute Küche, die einen Mangel am Gebäude verursacht 60 Tage, kürzere Frist unwirksam Fünf Jahre (Art. 371 Abs. 1 OR)
Dachstuhl, eingebaute Fenster, Treppen, Parkett 60 Tage ab Abnahme, bei verdeckten Mängeln ab Entdeckung (Art. 370 Abs. 4 OR) Fünf Jahre, nicht zulasten des Bestellers verkürzbar (Art. 371 Abs. 2 und 3 OR)

Quelle: Obligationenrecht, SR 220, Fassung nach dem Bundesgesetz vom 20. Dezember 2024 über Baumängel, in Kraft seit 1. Januar 2026.

Zudem ist eine zum Voraus getroffene Verabredung, welche die unentgeltliche Verbesserung einschränkt oder ausschliesst, ungültig, «wenn der Mangel eine Baute betrifft» (Art. 368 Abs. 2bis OR). AGB mit einer Rügefrist von acht Tagen oder einer Garantie «Nachbesserung nach Wahl der Schreinerei» halten für Küchen, Fenster und Dachstühle nicht mehr. Schreiben Sie sie getrennt nach Möbeln und Bauarbeiten neu und lassen Sie jedes Abnahmeprotokoll datieren und unterschreiben.

Das Bauhandwerkerpfandrecht

Wer einen Dachstuhl aufrichtet oder Fenster einbaut, hat Anspruch auf ein gesetzliches Grundpfandrecht am Grundstück, für das er Material und Arbeit geliefert hat, ob der Schuldner der Eigentümer, ein Generalunternehmer oder ein Mieter ist (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB). Drei Punkte entscheiden über seinen Wert: «Die Eintragung hat bis spätestens vier Monate nach der Vollendung der Arbeit zu erfolgen» (Art. 839 Abs. 2 ZGB); bei einem Mieter als Schuldner braucht es die Zustimmung des Eigentümers zu den Arbeiten (Art. 837 Abs. 2 ZGB); und «auf gesetzliche Grundpfandrechte nach diesem Artikel kann der Berechtigte nicht zum Voraus verzichten» (Art. 837 Abs. 3 ZGB).

Für ein freistehendes Möbel, das nicht ins Gebäude eingebaut wird, hilft das Pfandrecht nicht. Dort schützen Sie sich mit einer Anzahlung bei Bestellung und der Restzahlung bei Lieferung.

Aus Deutschland montieren

Ein Betrieb aus Baden-Württemberg darf in der Schweiz montieren, ohne hier eine Gesellschaft zu haben, aber nicht ohne Formalitäten. Er meldet jeden Einsatz vorher schriftlich, und «die Arbeit darf frühestens acht Tage, nachdem der Einsatz gemeldet worden ist, aufgenommen werden» (Art. 6 Abs. 3 EntsG). Im Bauhaupt- und Baunebengewerbe ist die Meldung unabhängig von der Dauer nötig (Art. 6 Abs. 2 Bst. a EntsV). Während des Einsatzes gelten für seine Monteure die Mindestbedingungen des allgemeinverbindlich erklärten GAV am Arbeitsort (Art. 2 EntsG): Eine Küchenmontage in Kreuzlingen läuft also nach GAV Schreinergewerbe.

Werden die Einsätze regelmässig, ist eine eigene Schweizer GmbH meist die einfachere Lösung: ein GAV, keine Meldung vor jedem Auftrag und ein lokaler Ansprechpartner für Verwaltungen und Architekten.

GmbH oder AG und Buchhaltung

Die GmbH mit einem voll einbezahlten Stammkapital von 20 000 Franken ist die übliche Form für eine Schreinerei, die mit ein oder zwei Mitarbeitenden startet. Die AG mit 100 000 Franken Aktienkapital, wovon mindestens 50 000 Franken einbezahlt, lohnt sich für eine Zimmerei, die grössere Aufträge anstrebt oder Teilhaber aufnimmt. Den Ablauf beschreiben wir auf unserer Seite Firmengründung in Genf.

In einem Holzbetrieb stösst die Buchhaltung immer auf dieselben Posten: das Holzlager, das monatelang trocknet und bei jedem Abschluss inventarisiert gehört; angefangene Arbeiten wie eine gefertigte, aber noch nicht montierte Küche; und Anzahlungen, die pro Auftrag verfolgt zeigen, welche Arbeiten sich lohnen. Berührt Ihre Tätigkeit auch den Rohbau, finden Sie Landesmantelvertrag und Solidarhaftung in unserem Beitrag zur Gründung eines Bauunternehmens.

FAQ: Schreinerei gründen in der Schweiz

Braucht man ein Diplom, um eine Schreinerei zu eröffnen?

Nein. Kein Bundesgesetz unterstellt Schreinerei, Möbelschreinerei oder Zimmerei einer Bewilligung, und für den Handelsregistereintrag ist kein EFZ nötig. Die Titel zählen trotzdem: bei Kunden und bei der Einreihung der Mitarbeitenden in die Lohnkategorien des GAV.

Welcher GAV gilt für Schreiner und Zimmerleute?

In der Deutschschweiz und im Tessin gibt es zwei allgemeinverbindliche GAV bis 31. Dezember 2027: den GAV Schreinergewerbe für Möbel, Fenster und Innenausbau und den GAV Holzbau für Zimmerei und Holzbau. In der Westschweiz, einschliesslich Freiburg und Berner Jura, gilt für alle drei Berufe der GAV des Westschweizer Ausbaugewerbes (CCT-SOR).

Muss eine Schreinerei ihr Personal bei der Suva versichern?

Ja, ohne Wahl des Versicherers. Das UVG unterstellt Betriebe, die Holz maschinell bearbeiten (Art. 66 Abs. 1 Bst. e), und Betriebe des Baugewerbes (Bst. b) der Suva. Damit sind Werkstatt, Montage und Zimmerei abgedeckt.

Was muss ein Schreiner beim Verkauf eines Massivholzmöbels angeben?

Holzart und Herkunft des Holzes (Art. 35g Abs. 2 USG). Bei Einzelanfertigungen und Kleinserien bis 50 Stück genügt ein Geschäftspapier zur Offerte, das pro Holzart die Herkunftsländer auf Basis der Einkäufe des Vorjahres nennt. Kontrolliert wird durch das Eidgenössische Büro für Konsumentenfragen.

Wie lange hat der Kunde für eine Mängelrüge?

Für Dachstuhl, eingebaute Fenster oder eine eingebaute Küche, die einen Mangel am Gebäude verursacht, seit dem 1. Januar 2026 60 Tage; eine kürzere Frist ist unwirksam (Art. 367 Abs. 1bis OR). Für ein freistehendes Möbel gilt die 60-Tage-Regel nicht, die Verjährung beträgt zwei Jahre ab Abnahme.

Wie sichert ein Zimmermann seine Rechnung?

Mit dem Bauhandwerkerpfandrecht am Grundstück, für das er Material und Arbeit geliefert hat (Art. 837 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB), auch als Subunternehmer. Die Eintragung muss spätestens vier Monate nach Vollendung der Arbeit erfolgen (Art. 839 Abs. 2 ZGB), und zum Voraus verzichten kann er nicht.

Quellen

Fazit

Eine Schreinerei gründen Sie in der Schweiz ohne Diplom und ohne Bewilligung, und genau das täuscht viele Gründer: Die Pflichten kommen mit dem ersten Mitarbeitenden und dem ersten Auftrag. Der richtige GAV für Werkstatt oder Holzbau, die Suva, die Absturzschwellen auf dem Dach, die Absaugung für Eiche und Buche, die Deklaration beim Massivholzmöbel und AGB nach dem Mängelrecht 2026: Ein Betrieb, der diese Punkte vor der Eröffnung regelt, kalkuliert richtig und wird bezahlt. RISTER begleitet Holzbetriebe bei der Gründung ihrer Gesellschaft und danach bei Löhnen, Buchhaltung und Mehrwertsteuer, unter der Leitung von Andrés Taracido, der mehr als 25 Jahre Treuhanderfahrung mitbringt.

Andrés Taracido, Treuhandexperte in Genf
Verfasst von

Andrés Taracido

Direktor von RISTER®, Treuhandgesellschaft in Genf. Eidgenössisches Diplom als Finanz- und Anlageexperte, CIWM, STEP/TEP, CAS in KMU-Besteuerung, Mitglied IAF.

Über 25 Jahre Erfahrung in der Begleitung von Unternehmern, KMU und internationalen Strukturen: Firmengründung, Steuerwesen, Verwaltung und Management in der Schweiz.